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Streit über Besonderen Vertreter könnte vorm BGH landen

Der Familienstreit beim Gelatinehersteller Gelita könnte demnächst den Bundesgerichtshof beschäftigen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Schadensersatzansprüche unter anderem gegen den Mehrheitsaktionär Klaus-Philipp Koepff sowie Mitglieder von Gelita-Vorstand und -Aufsichtsrat nicht geltend gemacht werden können − zumindest nicht von dem Besonderen Vertreter Dr. Norbert Knüppel. Die Hauptversammlungsbeschlüsse zu Knüppels Bestellung seien nämlich nichtig.

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Thomas Trölitzsch
Thomas Trölitzsch

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