Zur Höhe der Vergleichssumme machen die Bahn und MAN keine Angaben. Dem Vernehmen nach hatten die Bahn und ihre Mitstreiter 150 Millionen Euro inklusive Zinsen von MAN gefordert. Die Bahn hatte zur Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche eigens DB Competition Claims gegründet. In dieser Gesellschaft sind nicht nur die Forderungen des Konzerns selbst gebündelt, sondern auch die Ansprüche der Bundeswehr, mehrerer Flughafenbetreiber und rund 40 weiterer Unternehmen. Sämtliche dieser Anspruchsteller profitieren von dem nun geschlossenen Vergleich.
Das Konstrukt der Zweckgesellschaft gilt in der kartellrechtlichen Praxis als Modell für die gebündelte private Kartellrechtsdurchsetzung (Private Enforcement) in Deutschland. Auch gegen Beteiligte des Luftfrachtkartells hatte die Bahn gemeinsam mit anderen geschädigten Unternehmen via Prozessvehikel geklagt.
Verfahren gegen Iveco läuft weiter
Mit der Einigung verbleibt Iveco als einzige Beklagte im Schadensersatzprozess der Bahn vor dem Landgericht München I. Mit allen übrigen am Kartell beteiligten Herstellern – darunter DAF, Daimler, Volvo/Renault und Scania – hat sich die DB bereits in den vergangenen Jahren verglichen.
Die verbliebenen Ansprüche gegen Iveco beziffert die Bahn auf rund 70 Millionen Euro. Die mündliche Verhandlung dazu ist für kommende Woche angesetzt. Dann werden am LG München I unter dem Vorsitz von Dr. Michaela Althaus etwa 30 Klagen verhandelt, zu denen es Ende vergangenen Jahres eine große Ökonomen-Anhörung gegeben hatte.
Auch wenn inzwischen viele Vergleiche geschlossen wurden, nicht nur zwischen der Bahn und Lkw-Herstellern: Im Nachgang des 2016 mit hohen Bußgeldern abgeschlossenen EU-Kartellverfahrens gibt es bis heute Hunderte von Schadensersatzprozessen in ganz Europa.
Die Vertreter im Überblick:
Vertreter DB Competition
Inhouse (Deutsche Bahn; Berlin): Dr. Tilman Makatsch (Head of Competition Litigation & Antitrust Economics), Robert Stieglitz (Senior Legal Counsel Litigation), Hannes Beth, Oliver Gannon, Leonie Ziegler (alle Cartel Screening & Antitrust Economics),
Geradin Partners (Köln): Dr. Thomas Funke, Catharina Schulte-Wintrop, Ghazale Mandegarian-Fricke (alle Kartellrecht)
Osborne Clarke (Köln): Alexander Kirschstein (Konfliktlösung); Associates: Dr. Thomas Knapowski, Dr. Adrian Deuschle (beide Kartellrecht), Dr. Lisa Siekmann (Legal Project Management)
Vertreter MAN
Inhouse (München): Sebastian Hausner, Dr. Robert Bodewig (beide Legal Counsel)
Hengeler Mueller: Dr. Sarah Milde Lodde (München), Dr. Daniel Zimmer (Düsseldorf); Associates: Christian Jopen (Düsseldorf), Dr. Simon Staimer (München; alle Kartellrecht)
Hintergrund: Auf Beklagtenseite sind seit spätestens 2016 dieselben Kanzleien mit großen Teams in vielen Verfahren im Einsatz: MAN wird von Hengeler sowie den Wettbewerbsökonomen von Compass Lexecon vertreten. Daimler Truck setzt auf Gleiss Lutz und E.CA Economics. Iveco hat Buntscheck und Compass Lexecon mandatiert. DAF arbeitet mit Noerr und Compass Lexecon. Volvo/Renault lässt sich von Freshfields vertreten und hat die Wettbewerbsökonomen von BRG/Charles River Associates an seiner Seite. Scania setzt auf A&O Shearman und RBB Economics.
Die Bahn, die 2014 bei ihrer Megaklage gegen das Luftfrachtkartell auf Raue und Redeker Sellner Dahs gesetzt hatte, mandatierte für den Kampf gegen das Lkw-Kartell ein Osborne Clarke-Team um den Kartellrechtler Funke und den Prozessspezialisten Kirschstein, das sich in einem Pitch durchgesetzt hatte. Als Funke im vergangenen Jahr zu Geradin Partners wechselte, blieb das alte Team für die Bahn im Einsatz, nun auf zwei Kanzleien verteilt.