Gleiss verteidigt Apples App-Tracking-Regel vor dem Kartellamt
Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen den Tech-Konzern Apple eröffnet. Anlass ist das sogenannte ‚App Tracking Transparency Framework’ (ATT), mit dem iPhone- oder iPad-Nutzer die Weitergabe ihrer Daten kontrollieren können. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob die dortigen Regelungen die eigenen Angebote von Apple bevorzugen und Anbieter von Dritt-Apps behindern könnten.
Nutzerfreundlich? Wettbewerbsfeindlich? Beides? Apple bewegt sich wie viele Digitalkonzerne in einem Spannungsfeld, das nun vom deutschen Kartellamt untersucht wird.
Weiterlesen mit
4 Wochen gratis testen
Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
Über das ‚App Tracking Transparency Framework’ von Apple können Nutzerinnen und Nutzer des App Stores das Nachverfolgen ihres Verhaltens quer über verschiedene Apps und Webseite stoppen. Seit seiner Einführung vor rund einem Jahr werden sie ausdrücklich gefragt, ob sie erlauben, dass ihre Aktivitäten in Apps und auf Webseiten anderer Unternehmen erfasst werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.