Über das ‚App Tracking Transparency Framework’ von Apple können Nutzerinnen und Nutzer des App Stores das Nachverfolgen ihres Verhaltens quer über verschiedene Apps und Webseite stoppen. Seit seiner Einführung vor rund einem Jahr werden sie ausdrücklich gefragt, ob sie erlauben, dass ihre Aktivitäten in Apps und auf Webseiten anderer Unternehmen erfasst werden.
Dass dieses Vorgehen im Apple-Ökosystem wettbewerbskonform ist, daran zweifelt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, da Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen.
Acht Verbände der deutschen Medien- und Digitalwirtschaft hatten Beschwerde eingelegt: Die Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern, der Markenverband, die Organisationen der Mediaagenturen (OMG) und Organisation der Werbungtreibenden im Markenverband (OWM), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).
Digitale Macht abwägen
Tracking ermöglicht es zum Beispiel Werbetreibenden oder App-Publishern, über Webseiten und Apps hinweg personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten für andere Zwecke zu erheben und zu nutzen. Diese Möglichkeiten sind besonders relevant für Anbieter von kostenfreien Dritt-Apps, wenn diese werbefinanziert verfügbar gemacht werden.
Die anstehende Untersuchung gehört zu einer Reihe von Verfahren, die das Bundeskartellamt gegen Google/Alphabet, Meta/Facebook, Apple und Amazon führt oder bereits abgeschlossen hat. Grundlage ist eine Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die mit dessen 10. Novelle Anfang 2021 (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft trat. Der neue Paragraf 19a erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. In einem zweistufigen Verfahren kann das Amt Unternehmen, die eine ‚überragende marktübergreifende Bedeutung‘ für den Wettbewerb haben, die wettbewerbsgefährdenden Praktiken untersagen.
Berater Apple
Gleiss Lutz: Dr. Christian von Köckritz (Brüssel), Dr. Ingo Brinker (München; beide Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Berater ZAW (Beschwerdeführer)
Hausfeld (Berlin): Dr. Thomas Höppner (Federführung), Dr. Ann-Christin Richter; Associates: Philipp Westerhoff, Dr. Maximilian Volmar (alle Kartellrecht)
9. Beschlussabteilung
Birgit Krüger (Vorsitzende)
Hintergrund: Seit Einführung der App Tracking Transparency vor rund einem Jahr gab es mehrere Beschwerden von Publishern und Werbetreibenden, auch vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) oder dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV).
Letzterer vertraut seit 2009 auf Hausfeld-Partner Höppner. Dieser vertritt regelmäßig Beschwerdeführer in Big-Data-Missbrauchsverfahren gegen Apple, Google und Amazon, befasst sich aber auch mit kartellrechtlichen Ansprüchen auf Urheberlizenzen oder regulatorischen Reformen im Mediensektor. Um mit geballter Kraft gegen den Tech-Konzern vorzugehen, haben sich die acht Verbände zusammengetan, wobei der BDZV den Kontakt zu Höppner eingebracht hat und der ZAW als Beschwerdeführer agiert.
Nach JUVE-Informationen setzt Apple erneut auf die Gleiss Lutz-Partner von Köckritz und Brinker. Beide wurden zuvor schon mandatiert, um Apple in dem vorgelagerten Verfahren zu vertreten, in dem das Amt Apple als Unternehmen von „überragender marktübergreifender Bedeutung“ einstufen will. Dieses im Juni 2021 begonnene Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gegen die Tech-Konzerne gibt es mehrere Beschwerden von Wettbewerbern und Kunden beim Bundeskartellamt. Über Apple etwa hat sich nach JUVE-Informationen auch die Match Group beschwert, zu der die Dating-App Tinder gehört. Dabei geht es, anders als bei den von Hausfeld vertretenen Verbänden, etwa um den Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe bei 30-prozentiger Provisionszahlung sowie damit verbundene Marketingbeschränkungen im App Store. Als das Amt im vergangenen Sommer das erste 19a-Verfahren gegen Apple begann, wurde auch dieses Thema erwähnt. Match/Tinder wird bei seiner Apple-Beschwerde vertreten von der Kölner Boutique Heinz & Zagrosek.