Fast 15 Jahre nach Beginn des Verfahrens und sieben Jahre, nachdem die EU-Kommission gegen Google ihr bis dahin höchstes Kartellbußgeld verhängt hat, ist es vorbei. Google muss zahlen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für die EU-Kommission und deren Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ein grandioser Erfolg (Az. C-48/22 P). Aus Sicht von Google ist es nur eine verlorene Schlacht in einem globalen Kampf um das Geschäftsmodell . Keinen der Techkonzerne haben Kartellbehörden weltweit so stark im Visier wie Google.
Marktmachtmissbrauch per Algorithmus
Im nun beendeten Fall Google Shopping lautete der Vorwurf der Kommission, dass Google seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen ausgenutzt hat, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber anderen Anbietern spezieller Warensuchdienste zu bevorzugen. Der eigene Dienst wurde durch den Algorithmus immer besonders prominent angezeigt in der Google-Suche.
2017 verhängte die Kommission nach jahrelangen Ermittlungen ein Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro. Dagegen klagte Google vor dem Gericht der EU (EuG) und verlor 2021 weitgehend. In Bezug auf einen Missbrauch von Googles beherrschender Stellung auf den Märkten für allgemeine Suchdienste wurde die Kommissionsentscheidung für nichtig erklärt, aber im Übrigen – auch in mit Blick auf die Geldbuße in voller Höhe – aufrecht erhalten. Dieses Urteil hat der EuGH nun bestätigt.
Preisvergleichsdienste fordern Schadensersatz
Im Fall Google Shopping rollt bereits eine Schadensersatzwelle. In mehreren europäischen Ländern klagen Preisvergleichsdienste, die Opfer von Googles nun höchstrichterlich bestätigtem Kartellverstoß geworden sind. In Deutschland etwa ist bereits seit 2019 eine 500-Millionen-Euro-Klage der Springer-Tochter Idealo vor dem Landgericht Berlin anhängig.
Der Shopping-Komplex insgesamt ist für Google nur eine Baustelle unter vielen. Aktuell laufen mehrere bedeutende Kartellverfahren gegen den Konzern, insbesondere in den USA und Deutschland. In den USA läuft seit 2023 das größte Kartellverfahren seit über 20 Jahren. Google wird vorgeworfen, durch Absprachen mit Browser-Entwicklern wie Apple und Mozilla den Wettbewerb zu behindern, indem die Google-Suchmaschine als Standard voreingestellt wird. Das US-Justizministerium argumentiert, dass Google damit eine Monopolstellung im Suchmaschinenmarkt aufgebaut hat. Mehrere US-Bundesstaaten haben Klagen eingereicht, die sich auf ähnliche Vorwürfe konzentrieren. Diese Verfahren könnten zu einer Zerschlagung des Unternehmens führen.
Auch das Bundeskartellamt untersucht seit 2021, ob und wie Google seine Marktmacht missbraucht, um den Wettbewerb zu behindern. Es laufen mehrere Verfahren. Neben Google Shopping wurde der Konzern auch im Zusammenhang mit Google AdSense und dem Android-Betriebssystem zu hohen Geldstrafen verurteilt. Die Gesamtheit der Verfahren ist richtungsweisend für die gesamte Technologiebranche und könnten erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Google und anderen Konzernen haben.
Vertreter Google
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Brüssel): Thomas Graf, Conor Opdebeeck‑Wilson, Robbert Snelders, Henry Mostyn (London); Associates: Bianca Buzatu, Leonor Vulpe Albari (beide London; alle Kartellrecht)
Vertreter Computer and Communications Industry Association (CCIA) als Streithelfer für Google
White & Case (Brüssel): James Killick, Dr. Assimakis Komninos
Garrigues (Brüsssel): Alfonso Lamadrid de Pablo
Vertreter Europäische Kommission
Juristischer Dienst (Brüssel): Fernando Castillo de la Torre , Nicholas Khan, Anthony Dawes, Carlos Urraca Caviedes, Henning Leupold
Vertreter Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Ladenzeile, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger als Streithelfer für die EU-Kommission
Hausfeld (Berlin): Prof. Dr. Thomas Höppner, Philipp Westerhoff; Associate: Johannes Wick (alle Kartellrecht)
Vertreter Kelkoo als Streithelfer für die Kommission
Linklaters (Brüssel): Dr. Bernd Meyring, William Leslie (beide Kartellrecht)
Hintergrund: Cleary ist eine der Hauptkanzleien von Google weltweit, insbesondere in Europa. Das Brüsseler Team um Graf und Snelders hatte bereits das EU-Kartellverfahren zu Google Shopping ab 2010 begleitet. Auch im EU-Verfahren zu Google Android, in dem die Kommission 2018 mit 4,1 Milliarden Euro sogar noch eine wesentlich höhere Geldbuße verhängt hatte (gegen die Google vor Gericht kämpft), ist Cleary im Einsatz.
Hogan Lovells neu im Abwehrteam Google
Zudem ist Cleary für die Abwehr von Kartellschadensersatz im Fall Google Shopping mandatiert – allerdings nicht exklusiv. Nach JUVE-Informationen ist inzwischen auch ein größeres Team von Hogan Lovells um den Kartellrechtler Dr. Christoph Wünschmann und die Disputes-Partnerin Dr. Carolin Marx im Einsatz. Nach der frühen Klage der Springer-Tochter Idealo von 2019 sind diverse weitere hinzugekommen, etwa von dem tschechischen Preisvergleichsportal Heureka. Die meisten Verfahren sind noch nicht öffentlich bekannt.
Google-Jurist wird Freshfields-Partner
In den deutschen Verfahren des Bundeskartellamts ist ebenfalls Cleary die Hauptkanzlei, allerdings führt auch Hengeler Mueller Verfahren, etwa zu Google Maps. Zudem ist die Boutique Rocan als Co-Counsel an mehreren Verfahren beteiligt.
Auf europäischer Ebene hat zuletzt Freshfields Bruckhaus Deringer seine Beziehungen zu Google vertieft und berät zu strategischen Fragen rund um das Geschäftsmodell. Auch in den USA ist Freshfields für Google im Einsatz – und hat zuletzt sogar einen prominenten Quereinsteiger aus dem Konzern gewonnen: Kevin Yingling, Direktor des Google-Kartellrechtsteams, wird Partner bei Freshfields in Washington. Freshfields gehört bereits zu dem Team, das Google in den USA gegen das US-Justizministerium vertritt. Die Federführung liegt bei Paul Weiss Rifkind Wharton & Garrison.
Weitere Kanzleien an der Seite von Google in US-Verfahren sind unter anderem Wilson Sonsini Goodrich & Rosati, Ropes & Gray, Williams & Connolly sowie Axinn Veltrop & Harkrider.
Hausfeld hat nicht nur die Kommission über mehrere Verbände als Streithelferin gegen Google unterstützt, sondern führt mit Oppenländer auch die Schadensersatzklage von Idealo gegen den Konzern – in der Anfangszeit statt mit Oppenländer sogar mit Freshfields, die das Mandat aber wegen eines Konflikts niederlegen musste. Höppner gehört in vielen Verfahren seit 15 Jahren zu den erbittertsten Gegnern von Google. Er kam mit dem Komplex erstmals als Associate bei Hogan Hartson Raue in Berührung – deren Nachfolgerkanzlei Hogan Lovells heute im von ihm aus betrachtet gegnerischen Google-Lager steht. Ein Wettbewerber, der mit den zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Googles Geschäftsmodell vertraut ist, sagt über Höppner: „Er macht seit zehn Jahren nichts anderes als Google zu verprügeln – und zwar auf höchstem Niveau!“