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Grohe-Verschmelzung ist rechtens

Die Verschmelzung von Grohe Water Technology auf die Grohe AG ist rechtmäßig. Das hat das OLG Hamm nach vorausgegangenem Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren entschieden. Der Beschluss vom März 2005 war von mehreren Kommanditisten angegriffen worden. Der aktuelle Prozess steht im Zusammenhang mit der laufenden Umstrukturierung bei Grohe, nach dem Erwerb des Unternehmens durch die Investoren Texas Pacific und CSFB von BC Partners.

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Vertreter Grohe-Gruppe

Weil Gotshal & Manges (Frankfurt) : Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Britta Grauke, Dr. Heiner Drüke, Tobias Geerling (München); Associates: Marc Gorbauch, Konrad von Buchwaldt, Oliver Rathje, Timm Neugebauer, Dr. Christine Pöppelmann

Vertreter SdK

Dr. Götz & Partner (Baden-Baden): Dr. Hans-Norbert Götz

OLG Hamm, 8. Zivilsenat

Aloys Horsthemke (Vorsitzender Richter)

Weil Gotshal-Anwälte um die Partner Schmidt, Drüke und Geerling hatten 2004 bereits die Finanzinvestoren Texas Pacific und CSFB Private Equity beim Erwerb der Grohe-Gruppe beraten (JUVE 07/04, 06/05). Der Baden-Badener Anwalt Götz ist in Kapitalanlegerschutzprozessen regelmäßig auf Anlegerseite tätig. Unter anderem beriet er auf Aktionsärsseite jüngst gegen den Squeeze-out bei der Holsten Brauerei (JUVE 04/06) und im Vorjahr gegen Restrukturierungspläne bei der Caatoosee AG sowie im Rahmen der Sanierung bei Leica (beide JUVE 10/05). Als einen „Grandseigneur der Aktionärsschützer“ bezeichnete ihn ein Anwalt aus einem dieser Prozesse.

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