Das Berufungsgericht wies die Forderungen in vollem Umfang ab. Die Kläger hatten Schadensersatz in Höhe von 158 Millionen Euro von der Porsche SE gefordert. Begründung: Das Unternehmen soll es versäumt haben, seine Aktionäre über die Dieselaffäre rechtzeitig per Ad-hoc-Mitteilung zu informieren. Im Oktober 2018 hatte das Landgericht Stuttgart den Klägern 43,8 Millionen Euro zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Gegen das Urteil hatten sowohl die Kläger als auch Porsche Berufung eingelegt.
2018 hatte das Landgericht noch über eine weitere Klage entschieden, die des Hedgefonds Wulferhampton City Counsel. Die Klage dieses Fonds war nicht mehr Gegenstand der aktuellen OLG-Entscheidung. Wulferhampton ist inzwischen Musterklägerin im parallel laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE, in dem die Vorwürfe von Anlegern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geklärt werden sollen.
Viele Klagen gegen Porsche liegen auf Eis
Dass die Greenwich-Klage nicht wegen des Musterverfahrens auf Eis liegt, musste sich der Fonds hart erkämpfen. Nachdem das KapMuG-Verfahren 2019 begann, wollte das Oberlandesgericht Stuttgart die Klagen beider vor dem Landgericht siegreichen Hedgefonds aussetzen. Gegen diese Entscheidung haben beide Fonds geklagt, und im Sommer 2020 entschied der BGH: Zur Klage des Wulferhampton City Counsel wird nicht einzeln weiterverhandelt – zur wesentlich größeren Klage von Greenwich aber muss das OLG entscheiden (Az. II ZB 30/19).
Dies ist nun passiert, mit einem aus Klägersicht enttäuschenden Ergebnis. Greenwich bleibt nun, da eine Revision nicht zugelassen wurde, nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH. Ob der Fonds diesen Schritt geht, ist noch nicht bekannt.
Vertreter Greenwich
Broich (Frankfurt): Dr. Olaf Gierke, Josef Broich; Associates: Jonas Kiehl, Christina Nickolay (alle Corporate Litigation)
Vertreter Porsche
Hengeler Mueller (Frankfurt): Dr. Markus Meier, Dr. Philipp Hanfland, Johanna Wirth (Berlin), Maximilian Bülau (alle Konfliktlösung), Dr. Gerd Sassenrath (Corporate; Düsseldorf); Associates: Dr. Nicolai Moriz Mertz, Dr. Philipp Scheibenpflug, Dr. Anja Meier-Hoffmann, Philipp Wipperman (beide Berlin; alle Konfliktlösung)
OLG Stuttgart, 1. Zivilsenat
Dr. Wolfgang Reder (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Beide Kanzleien vertreten ihre Mandantinnen bereits seit Beginn des Verfahrens. Das Hengeler-Team um Meier und Hanfland ist auch im KapMuG-Verfahren für Porsche im Einsatz – und seit vergangenem Jahr auch federführend für VW in einem parallelen KapMuG-Verfahren vor dem OLG Braunschweig.
Broich vertritt immer wieder Fonds wie Greenwich in aktienrechtlichen Streitigkeiten.
Der Hedgefonds Wulferhampton City Counsel, der nun Musterkläger gegen Porsche ist, wurde 2018 vertreten von Müller Seidel Vos und Nieding + Barth. Inzwischen führt Nieding das Mandat allein. Neben dem Namenspartner gehören dort Andreas Lang, Wolfgang Schärfe und Jonas Nowotka zu dem Team, das Anleger umfassend zur Dieselaffäre vertritt – unter anderem auch im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung bei VW, die Nieding durchgesetzt hatte.
Vor dem BGH ließ sich Greenwich, als der Fonds gegen die Aussetzung des eigenen Verfahrens siegreich vorging, von Dr. Guido Toussaint als BGH-Anwalt vertreten.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Angaben zum Fonds Wulferhampton City Counsel am 19.4.22 um 9:05 Uhr präzisiert.