Der Autovermieter Hertz hat kürzlich beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem kalifornischen Internetwerbeunternehmen Claria Inc. verbietet, softwaregesteuerte Werbeanzeigen auf der Website www.hertz.de zu schalten. Claria ermöglicht ihren Kunden mit Hilfe einer speziellen Spysoftware ihre Werbung direkt auf der Website der Konkurrenz zu platzieren. Diese Spysoftware, die immer im Hintergrund läuft, sucht die vom Benutzer besuchten Seiten nach relevanten Begriffen ab. Stimmen diese mit denen der Claria-Kunden überein, erscheint deren Werbung per Pop-Up direkt auf den Seiten der Konkurrenz. Vertreter Hertz
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