Juve Plus Mitten im KapMug-Verfahren

Hypo Real Estate-Aktionäre erhalten Vergleichsangebot

Nach über zwölf Jahren endet der Justizmarathon um die Milliardenklagen gegen die Münchner Skandalbank HRE mit einem Teilerfolg für die Anleger. Die Aktionäre erhalten in Vergleichen 190 Millionen Euro, wie die Finanzagentur des Bundes mitteilte. Darauf habe sich die HRE mit dem Rechtsanwalt Christian Wefers geeinigt, der als Musterkläger die Forderungen vieler Anleger gebündelt vertreten hatte.

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Die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate war in Deutschland der größte Schadenfall im Zuge der globalen Finanzkrise 2008/09, der geschätzte Schaden für die Staatskasse belief sich Ende 2019 auf 15 Milliarden Euro.

Der Bund hatte die Immobilienbank verstaatlicht, um einer Insolvenz vorzubeugen. Deswegen hat heute die Finanzagentur die Obhut über die HRE, die seit Jahren keine Geschäfte mehr tätigt. Dementsprechend zahlt der Staat auch die 190 Millionen Euro.

Peter Gundermann

Im Krisenjahr 2009 hatten viele HRE-Aktionäre nach horrenden Kursverlusten Klagen gegen die Bank eingereicht, der sie falsche Kapitalmarktinformationen vorwarfen. In dem Musterverfahren mit Wefers ging es laut Finanzagentur zuletzt um über 1,4 Milliarden Euro – einen Streitwert von rund 930 Millionen Euro plus der zwischenzeitlich aufgelaufenen Prozesszinsen von rund 535 Millionen Euro.

Die Finanzagentur hob hervor, dass angesichts dieser Milliardensumme der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten für Staatskasse und Bürger vergleichsweise günstig sei. Nach ihren Angaben sind damit die Schadenersatzklagen weitgehend erledigt, die Behörde bezifferte das auf „96 Prozent des gegen die HRE anhängigen Klagevolumens“. 

Streit beschäftigt Gerichte jahrelang

Der Streit begann vor zwölfeinhalb Jahren am Münchner Landgericht und ging in der zweiten Instanz an das Oberlandesgericht der bayrischen Landeshauptstadt. Dieses gab 2014 den Aktionären weitgehend Recht. Dabei ging es um die Frage, ob die Bankvorstände die Aktionäre in mehreren Mitteilungen 2007 und 2008 über die finanziell schlechte Lage täuschten.

Laut OLG hätte die HRE spätestens im November 2007 die Anleger über drohende Verluste informieren müssen. Der Bundesgerichtshof hob jedoch im vergangenen Jahr diesen Teil der Entscheidung auf und verwies das Verfahren zurück nach München. Anstelle einer neuerlichen Gerichtsentscheidung gibt es nun die Vergleiche.

Die HRE Holding ist heutzutage keine Bank mehr, sondern nur noch ein rechtliches Vehikel, das die Rechtsstreitigkeiten zu Ende führt. Das einstige Bankgeschäft der HRE wurde von der Bundesregierung zweigeteilt: Die faulen Papiere sind in eine staatliche Bad Bank ausgegliedert, die die finanziellen Altlasten abwickelt – in den vergangenen Jahren sogar mit Gewinnen. Den gesunden Teil der Geschäfte führt die börsennotierte Deutsche Pfandbriefbank (pbb) fort.

Vergleich umfasst nicht alle Parteien

Auf frühere Mahnungen der Gerichte zu einem Vergleich hatte sich das Abwicklungsteam, beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland mit der Finanzagentur nicht eingelassen, insofern kam die Meldung für Marktbeobachter nun überraschend. Ungewöhnlich ist, dass der Vergleich nicht alle Parteien umfasst. Auch wenn keine weiteren Details zu den Vergleichen bekannt gegeben wurden, ist davon auszugehen, dass die Forderungen der von Wefers vertretenen Kläger damit vollständig abgegolten sind.

Eric Wagner

Vertreter Musterkläger Christian Wefers
Tilp (Kirchentellinsfurt): Peter Gundermann, Marc Schiefer
DRRT (Miami): Alexander Reus

Vertreter Hypo Real Estate
Gleiss Lutz (Stuttgart): Prof. Dr. Eric Wagner, Dr. René Kremer – für die Anlegerklagen
Gleiss Lutz (Stuttgart): Prof. Dr. Christian Arnold, Dr. Rainer Loges, Dr. Luidger Röckrath – für die Vorstandsklagen
Sernetz Schäfer (München): Prof. Dr. Helge Großerichter, Dr. Ferdinand Kruis – für die Anlegerklagen
Inhouse (München): Dr. Peter Schad (Geschäftsführung), Harald Pospischil (Head Legal & Compliance)

Oberlandesgericht München, 5. Senat
Dr. Gregor Vollkommer (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Wefers und Tilp hatten mithilfe der US-Kanzlei DRRT die Forderungen von insgesamt 107 institutionellen Investoren gebündelt vertreten und  am Oberlandesgericht nach JUVE-Informationen noch weitere Feststellungsziele vorgebracht. Die Sozietät ist zwar auf Prozesse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) spezialisiert, hatte aber – angesichts der Verfahrenslängen, die dieses Kollektivsystem aufweist – nun schon mehrfach umfassende Vergleiche ausgehandelt, etwa bei der Deutschen Telekom und der früheren AHBR beziehungsweise CorealCredit Bank. In diesem Fall beschränkt sich der Vergleich jedoch auf die von ihnen vertretenen Anleger, die Nebenintervenienten des KapMuG-Verfahrens wurden nach JUVE-Informationen nicht über die Vergleichsverhandlungen vorab informiert. 

Bei der Hypo Real Estate Holding hat Schad im Mai 2021 die Geschäftsführung übernommen. Der frühere Chefjurist der FMS Wertmanagemen und KPMG Law-Anwalt gilt als Immobilienrechtsspezialist und Sanierungsexperte. Er kümmerte sich bis 2018 schon um die Abwicklung der HRE-Irlandtochter Depfa Bank. Auch Pospischil ist schon lange mit dem komplexen Abbauprozess der HRE befasst und gehörte etwa zu dem Team, das  2015 den Börsengang der HRE-Tochter pbb mit vorbereitete.

Die HRE hatte die Forderungen der Kläger seinerzeit vollständig per Streitverkündung auf die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte übertragen – insofern waren auch Organhaftungsfragen in dem Gesamtkomplex zu klären. Gleiss arbeitete daher mit zwei unterschiedlichen Teams für das Abwicklungsinstitut.

Ferdinand Kruis

Auch die Litigation-Boutique Sernetz Schäfer kann sowohl kapitalmarktrechtliche Erfahrung als auch Kompetenz für Organstreitigkeiten vorweisen und wurde daher schon 2008 von der HRE-Gruppe hinzugezogen. Hier war das Partner-Tandem Kruis und Großerichter dem Vernehmen nach für strategische Themen eingebunden.

Der 5. Senat des OLG München ist auf Kapitalanlegerverfahren spezialisiert. Ob das Gericht nun einen neuen Musterkläger bestellen wird oder ob zügig eine Einigung mit den weiteren Klägern erzielt wird, bleibt abzuwarten. Das Verfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen Az. Kap3/10 geführt. (mit Material von dpa)

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel nachträglich ergänzt.

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