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BGH verpasst Aktionären der Hypo Real Estate kleinen Dämpfer

Mehr als elf Jahre nach der Verstaatlichung der Münchner Hypo Real Estate ist im Streit um die Schadensersatzansprüche der Aktionäre kein Ende in Sicht. Nach dem umstrittenen Urteil des Münchner Oberlandesgerichts von 2014 hat der Bundesgerichtshof das Kapitalanleger-Musterverfahren teilweise zurückverwiesen. Nun muss sich das OLG mit neuer Besetzung den Fall wieder vornehmen.

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Matthias Siegmann
Matthias Siegmann

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