Kaffeekapselstreit

Nespresso setzt mit Bird & Bird und Mitscherlich ECC zu

Die Kaffeemaschinenhersteller Nespresso, Krups und De’Longhi verletzen ein Patent für Kaffeemaschinen mit Kaffeekapseln der Ethical Coffee Company (ECC) nicht. Sie dürfen die angegriffenen Produkte daher weiter in Deutschland vertreiben. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch direkt nach der mündlichen Verhandlung entschieden und so für klare Verhältnisse in dem Streit gesorgt.

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Felix Rödiger
Felix Rödiger

Diese sogenannten Stuhlurteile sind im Patentrecht eher selten. Im Kaffeekapselstreit zwischen ECC und Nespresso aber nicht: Bereits 2013 urteilte der Düsseldorfer Patentsenat am OLG direkt nach der mündlichen Verhandlung und erlaubte die Verwendung von ECC-Kapseln in Nespresso-Maschinen.

Im aktuellen Verfahren hat sich der Wind nun gedreht. Nachdem das Landgericht zunächst Nespresso und seine Verbündeten wegen Patentverletzung verurteilt hatte, gingen die Kaffeemaschinenhersteller in Berufung. Das OLG Düsseldorf änderte das Urteil der Vorinstanz und wies die Klage insgesamt ab. Die Revision ließen die Richter nicht zu. ECC steht aber der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde offen.

Der Schweizer Hersteller von biologisch abbaubaren Kaffeekapseln ECC hatte 2016 Nespresso und die verbündeten Kaffeemaschinenhersteller aus einem Patent und drei Gebrauchsmustern angegriffen.

Das Verfahren ist Teil eines größeren und erbittert geführten Streits um Kaffeekapseln zwischen der Nestlé- Marke Nespresso und ECC. Das Schweizer Unternehmen will seine Kapseln als Alternative zur Aluminiumversion von Nespresso anbieten. Diese setzte alles daran, dies zu verhindern: 2012 und 2013 versuchte Nespresso, die ECC-Kapseln durch Verfügungsanträge aus eigenen Patenten aus dem Markt zu halten – allerdings erfolglos, denn ECC bekam in Düsseldorf in beiden Instanzen Recht. Schließlich erklärte das Bundespatentgericht 2015 eines der Patente von Nespresso auch noch für nichtig.

Matthias Meyer
Matthias Meyer

Trotz dieser Ausgangslage entfachte der Streit 2016 erneut, weil Nespresso eine neue Technologie in seine Maschinen einbaute, die die Verwendung älterer ECC-Kapseln verhindert, die Nespresso-Kapseln aber zulässt, so der Vorwurf von ECC. Das bestreitet Nespresso allerdings. ECC hatte diese sogenannte Harpunen-Technologie allerdings antizipiert und ihrerseits zum Patent angemeldet, gegen welches Nespresso ebenfalls vorgeht. Aus diesem Patent zweigte ECC zudem die drei Gebrauchsmuster ab. Gegen alle Schutzrechte hat Nespresso Nichtigkeitsklage beziehungsweise Löschungsanträge eingereicht.

In einem Verfahren in München lief es für ECC zunächst sehr gut: Das LG München verurteile die Kaffeemaschinenhersteller wegen der Verletzung eines Gebrauchsmusters.  Eine zweite Klage wies das Gericht dagegen ab. Inzwischen liegen diese beiden Gebrauchsmusterklagen beim Oberlandesgericht München, das sie bereits verhandelt hat. Ein Entscheidung  wird für September erwartet. Es ist aber auch möglich, dass das Gericht sie mit Blick auf die Löschungsverfahren noch aussetzt. Die dritte Gebrauchsmusterklage setzte das LG München mit Blick auf das Löschungsverfahren aus. Das Gebrauchsmuster wurde inzwischen vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht. Dagegen hat ECC Beschwerde beim Bundespatentgericht eingelegt.

Die beiden Kontrahenten streiten sich zudem in der Schweiz und Frankreich.  

Vertreter ECC
Arnold Ruess (Düsseldorf): Dr. Bernhard Arnold, Cordula Schumacher, Dr. Marina Wehler, Dr. Leonie Dißmann
König Szynka Tilmann von Renesse (Düsseldorf): Max Tilmann (Patentanwalt)

Bernhard Arnold
Bernhard Arnold

Vertreter Nespresso, SEB/Krups, De’Longhi
Bird & Bird (Düsseldorf): Dr. Matthias Meyer, Felix Rödiger, Jochen Weberruß
Mitscherlich & Partner (München): Christian Rupp, Bernhard Boniberger (beide Patentanwälte), Stefan Bianchin (Patent- und Rechtsanwalt)

Oberlandesgericht Düsseldorf, 2. Zivilsenat
Dr. Thomas Kühnen (Vorsitzender Richter), Stephan Fricke (Berichterstatter), Ronny Thomas (Beisitzer)

Hintergrund: Bereits in der ersten Runde der Kontrahenten 2012 und 2013 vor den Düsseldorfer Patentgerichten waren die Kanzleien jeweils schon für ihre Mandanten tätig. Damals kam Arnold Ruess erstmals für ECC zu Einsatz, begleitet von den Patentanwälten von König Szynka. Beide Kanzleien arbeiten auch neben dem ECC-Mandat eng, aber nicht exklusiv zusammen.

Nespresso setzte schon beim ersten Angriff gegen ECC auf Bird & Bird-Partner Rödiger. In der aktuellen Auseinandersetzung übernahm Rödiger auch die Verteidigung in den Gebrauchsmusterverfahren in München. Das Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde federführend von Matthias Meyer geführt. Bird & Bird und die Nespresso-Mutter Nestlé arbeiten seit Jahren eng in Patentsachen zusammen. Mitscherlich ist ebenfalls langjährig für Nestlé patentanwaltlich tätig und wurde deshalb auch für die Löschung der ECC-Gebrauchsmuster mandatiert. Auch das Nichtigkeitsverfahren gegen das aktuell streitige ECC-Patent führt die Münchner Patentkanzlei.

Wir haben den Artikel am 13.04.18 korrigiert.

 

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