Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt Datteln für den Schulbetrieb rund 2.700 Tablets des Tech-Riesen Apple angeschafft. Als die Stadt nun 650 in die Jahre gekommene Geräte ersetzen wollte, schrieb sie die Nachbeschaffung produktspezifisch für Apple iPads aus und schloss damit andere Hersteller aus.
Samsung klagte dagegen, weil es sich bei der Ausschreibung benachteiligt fühlte. Die Stadt rechtfertigte ihre Entscheidung mit technischen Zwängen der bestehenden Systemarchitektur. Ein Wechsel auf Android, dem konkurrierenden Betriebssystem, sei extrem aufwendig und im laufenden Schulbetrieb nicht zumutbar. Die Vergabekammer Westfalen gab Datteln zunächst Recht, Samsung legte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein.
Einmal Apple, immer Apple?
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hob den Beschluss der Vergabekammer Westfalen nun auf (Az. VII-Verg 38/25), der Beschluss ist rechtskräftig. Will die Stadt weiter Tablets beschaffen, muss sie neu ausschreiben. Wer ein konkretes Produkt verlangt, schränkt den Wettbewerb ein und muss deshalb sehr konkret darlegen, warum Kompatibilität, Systemsicherheit oder Kosten keinen anderen Weg zulassen. Pauschale Hinweise auf Inkompatibilitäten oder allgemeine Wirtschaftlichkeit reichen nicht. Auch die Beschaffungsautonomie der Kommune sei kein Joker: Wenn ein produktneutraler Zukauf oder ein Wechsel des Gerätemanagements keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, muss die öffentliche Hand diese Option prüfen.
Für die Tech-Konzerne geht es um einen Milliardenmarkt. An vielen Schulen müssen die während der Corona-Pandemie angeschafften Tablets demnächst ausgetauscht werden. Außerdem stehen durch den Digitalpakt 2.0 fünf Milliarden Euro für die technische Infrastruktur der Schulen bereit. Der Konzern Samsung geht gegen produktspezifische Schultablet-Ausschreibungen in mehreren deutschen Städten juristisch vor.
Vertreter Samsung Electronics
GSK Stockmann: Dr. Simon Spangler (Federführung, Kartellrecht, Frankfurt/Hamburg), Jenny Mehlitz (Vergaberecht, Berlin); Associates: Renée Eckruth (Kartellrecht, Hamburg); Fabian Schiefner (Vergaberecht, Berlin)
Vertreter Stadt Datteln
Kapellmann und Partner (Düsseldorf): Dr. Daniel Weidemann (Vergaberecht)
Oberlandesgericht Düsseldorf, Vergabesenat
Dr. Christine Maimann (Vorsitzende Richterin), Dr. Börsch, Dr. Hanspach
Hintergrund: GSK-Partner Spangler berät Samsung laufend im Kartellrecht. Nach JUVE-Informationen reicht die Mandatsbeziehung in seine Zeit bei Oppenhoff & Partner zurück. Als Spangler im August 2025 zu GSK Stockmann wechselte, nahm er das Mandat mit. An der Schnittstelle von Vergabe- und Wettbewerbsrecht unterstützte ihn Partnerin Mehlitz aus dem Berliner GSK-Büro. Das Team war bereits vor der Vergabekammer Westfalen für Samsung im Einsatz.
Auf der Gegenseite vertrat der Düsseldorfer Vergaberechtler Weidemann die Stadt Datteln, ebenfalls bereits seit der ersten Instanz. Kapellmann und Partner beförderte ihn 2025 zum assoziierten Partner. In der Vergangenheit beriet die Kanzlei mehrfach die öffentliche Hand zur Beschaffung von Tablets.