Juve Plus BVerwG zum Kohle-Kraftwerk

Streit um Datteln 4 geht mit Baumeister und Kapellmann weiter

Im jahrelangen Rechtsstreit um das Kraftwerk Datteln 4 haben Gegner des Vorhabens eine Niederlage kassiert. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hob vorangegangene Urteile auf, die den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk für unwirksam erklärt hatten (Az. 4 CN 4.22).

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster habe seine Entscheidung im Jahr 2021 auf rechtlich nicht tragfähige Erwägungen gestützt, urteilte der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Nun soll das OVG erneut entscheiden. 

Um das Kraftwerk gibt es seit vielen Jahren Streit. Ein erster Bebauungsplan war 2009 für unwirksam erklärt worden, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand. Gegen den neu aufgesetzten Plan hatten der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner geklagt. Die Anlage wurde in der Öffentlichkeit vielfach als ‚Schwarzbau‘ bezeichnet. Die Gegner bemängelten in erster Linie Fehler bei der Wahl des Standortes. Das OVG hatte zunächst keine Revision zugelassen, diese musste vor dem BVerwG erstritten werden, grünes Licht gab es im Oktober 2022, „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“. Antragsgegnerin vor dem BVerwG war die Stadt Datteln, als Beigeladene fungierten Kraftwerksbetreiber Uniper und das Land Nordrhein-Westfalen. 

Zur Entscheidung in Leipzig standen drei Verfahren an, jeweils von einer der Gegnerfraktionen in Gang gesetzt, aber inhaltlich weitgehend übereinstimmend (Az. OVG 10 D 40/15.NE; OVG 10 D 43/15.NE und OVG 10 D 106/14.NE). Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass in der Regionalplanung Fehler bei der Wahl des Standorts gemacht wurden und dass diese Mängel auf die Bauleitplanung der Stadt Datteln durchschlugen. Es sei kein Mangel gewesen, die Standortsuche auf die Region Emscher-Lippe zu begrenzen.

Kraftwerk liefert Strom für die Bahn

Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 liefert seit 2020 Strom. Es ist das letzte in Deutschland gebaute Kohlekraftwerk und hat eine Leistung von 1.100 Megawatt. Rund ein Drittel des in Datteln erzeugten Stroms wird an die Deutsche Bahn geliefert, der Rest kommt auf den Strommarkt. Zudem versorgt das Kraftwerk die Stadt Datteln mit Fernwärme.

Georg Hünnekens

Der Betrieb von Datteln 4 läuft auf der Grundlage einer sogenannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017. Dagegen gehen die Kläger ebenfalls vor. Die Verfahren sind beim OVG Münster anhängig, ruhen aber derzeit, wie eine Sprecherin mitteilte. Vor einer Entscheidung über die Betriebserlaubnis sollte das Urteil aus Leipzig zur Wirksamkeit des Bebauungsplans abgewartet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung erwarten Verfahrensbeteiligte zum Ende des 1. Quartals 2024.

Zwar hatte die überparteilich besetzte ‚Kohle-Kommission‘ der Bundesregierung 2019 dazu geraten, „für bereits gebaute, aber noch nicht in Betrieb befindliche Kraftwerke eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen“, doch angesichts der aktuellen Energiesituation wird in der Politik neu diskutiert. Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine koppelt sich Deutschland von den Gaslieferungen des Angreiferlandes ab. Die Kohle bleibt nach der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023 und bis zur angestrebten weitgehenden Bedarfsdeckung durch erneuerbare Energien zumindest übergangsweise ein relevanter Faktor.

Vertreter Stadt Datteln
Baumeister (Münster): Dr. Georg Hünnekens, Dr. Hans Vietmeier (beide Öffentliches Recht)

Herbert Posser

Vertreter Uniper
Posser Spieth Wolfers & Partner (Düsseldorf): Prof. Dr. Herbert Posser, Dr. Lisa-Karen Mannefeld, Florian Kroll (alle Öffentliches Recht)

Vertreter Land NRW
Kapellmann und Partner (Düsseldorf): Dr. Johannes Grüner (Öffentliches Recht)

Dirk Teßmer

Vertreter BUND
Philipp-Gerlach Teßmer (Frankfurt): Dirk Teßmer (Öffentliches Recht)

Vertreter Stadt Waltrop
Wolter Hoppenberg (Münster): Dr. Anja Baars (Öffentliches Recht)

Vertreter Anwohner
Philipp Heinz (Berlin): Philipp Heinz (Öffentliches Recht)

Bundesverwaltungsgericht, 4. Senat
Kerstin Schipper (Vorsitzende Richterin), Martin Brandt

Hintergrund: Alle am Verfahren beteiligten Einheiten sind aus dem Markt bekannt.

Die Kanzleien beraten ihre Mandanten durchweg langjährig. Die Münsteraner Mittelstandskanzlei Baumeister fokussiert sich auf das öffentliche Bau-, das Umwelt- sowie das Vergaberecht und steht der Stadt Datteln seit Beginn der neuen Planung 2010 zur Seite.    

Posser beriet die seit 2016 als Uniper selbstständige ehemalige E.on-Sparte für konventionelle Energieerzeugung schon zu seinen Zeiten als langjähriger Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer. Ein besonderer Fokus von Possers jetziger Kanzlei liegt in der Strukturierung komplexer Genehmigungsverfahren, vor allem bei gesellschaftlich umstrittenen Vorhaben. Bei dem 2021 geschlossenen Vertrag mit der Bundesrepublik, der die Stilllegung und Entschädigung der Betreiber von Braunkohlekraftwerken und Tagebauen regelt, stand die Sozietät dem RWE-Konzern zur Seite       

Johannes Grüner

Kapellmann ist spezialisiert auf das Bau- und Immobilienrecht. Grüner, hier aufseiten des Landes NRW mandatiert, setzt seine Schwerpunkte im Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie im Umwelt- und Raumordnungsrecht.

Die bundesweit tätige Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach Teßmer steht dem BUND seit vielen Jahren zur Seite, vielfach im Zusammenhang mit Genehmigungs- und Planungsverfahren. 2011 weitete der Europäische Gerichtshof die Klagebefugnis von Verbänden erheblich aus, im Zusammenhang mit dem Steinkohlekraftwerks des Versorgers Trianel im westfälischen Lünen. Teßmer war aufseiten des BUND mandatiert. 

Die von der Dattelner Nachbarstadt Waltrop mandatierte Münsteraner Einheit Wolter Hoppenberg übernimmt für zahlreiche Kommunen etwa bei Bauvorhaben oder planungsrechtlichen Großprojekten die juristische Abwicklung komplett. Partnerin Baars berät vor allem zu Fragen rund um die kommunale Bauleitplanung. (mit Material von dpa)

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