Juve Plus Drohende Marktbeherrschung

Kartellamt untersagt Klinikfusion – kommt jetzt die Ministererlaubnis?

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss zwischen den Unikliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Aus Sicht des Amtes würde ein Klinikverbund zu einer marktbeherrschenden Stellung in der Rhein-Neckar-Region führen. Das Land Baden-Württemberg hält jedoch an dem Projekt fest und setzt dabei auf ein seltenes Instrument.

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Im Februar meldeten beide Häuser ihr Zusammenschlussvorhaben dem Bundeskartellamt, das dieses nach intensiver Prüfung nun untersagte. Ziel des angestrebten Verbunds zwischen den beiden Universitätskliniken ist es, den finanziell angeschlagenen Standort Mannheim zu erhalten und ein „europäisches Leuchtturmprojekt der Medizin“ zu realisieren, wie Mannheims Ex-Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) im vergangenen Jahr formulierte. Während das Land Träger des Standortes Heidelberg ist, ist die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik.

Uniklinik hängt am Tropf

Aufgrund hoher Verluste muss das Land Baden-Württemberg seit 2021 hohe Beträge zur Unterstützung des Universitätsklinikums in Mannheim aufwenden. Für 2025 etwa erwartet das Klinikum nach Angaben der Stadt ein Minus von 99 Millionen Euro.

Das Bundeskartellamt befürchtet jedoch erhebliche Nachteile für den Wettbewerb in der Rhein-Neckar-Gegend. „In der Region verbleiben neben den Kliniken der Beteiligten nur wenige vergleichbare und unabhängige Wettbewerber, in manchen medizinischen Fachbereichen fast gar keine“, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Pressemitteilung. Gehörten wesentliche Anbieter zum selben Träger, gehe der Qualitätswettbewerb verloren, weil man Abwanderungen zur Konkurrenz nicht mehr im gleichen Maße befürchten muss, argumentiert die Behörde weiter.

Habeck soll Fusion retten

Für das Land Baden-Württemberg ist das letzte Wort damit aber noch nicht gesprochen. In einer Pressemitteilung kündigte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg an, beim Bundeswirtschaftsministerium eine Ministererlaubnis zu beantragen, über die Wirtschaftsminister Robert Habeck entscheiden soll, um neben der Marktbeherrschung Aspekte wie die Notwendigkeit, Gesundheitsversorgung, Spitzenforschung oder dringend benötigte Medizinstudienplätze berücksichtigt zu wissen.

Das Kartellrecht sei nicht darauf ausgelegt, die Besonderheiten und Herausforderungen eines Zusammenschlusses zweier so großer Universitätskliniken zu berücksichtigen und dabei zu bedenken, dass im Falle einer Untersagung medizinische Spitzenforschung, eine hochkarätige Patientenversorgung und rund 270 Medizinstudienplätze verloren gehen könnten.

Instrument mit Seltenheitswert

Genau diese Aspekte des Gemeinwohls spielen in einem Ministererlaubnisverfahren allerdings eine zentrale Rolle. Voraussetzung für die Genehmigung eines zuvor durch das Bundeskartellamt untersagten Zusammenschlusses ist, dass die gesamtwirtschaftlichen Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit die vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkungen überwiegen.

Seit seiner Einführung im Jahr 1973 wurden bisher 23 Anträge auf Ministererlaubnis gestellt, von denen lediglich zehn im Ergebnis erteilt wurden – teils unter strengen Auflagen.

Historischer Fall als Mutmacher?

Ein Beispiel aus der Vergangenheit zeigt, dass eine Genehmigung per Ministererlaubnis trotz Kartellamtsveto möglich ist. So erteilte 2008 der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, eine Ministererlaubnis für den Zusammenschluss des Universitätsklinikums Greifswald mit dem Kreiskrankenhaus Wolgast. Auch in diesem Fall sah das Kartellamt eine zu starke Gefährdung des Wettbewerbs im regionalen Krankenhausmarkt, weshalb es die geplante Fusion zwei Jahre zuvor untersagt hatte. Das Bundeswirtschaftsministerium hingegen stufte den langfristigen Erhalt der Medizinischen Fakultät Greifswald und den Ausbau des dort betriebenen Forschungsschwerpunkts ‚Community Medicine‘ als höherwertige Überlegung ein und verhinderte so auch den Verlust des Status als Universitätsklinikum.

Christof Kautzsch

Auch für die beiden Universitätskliniken steht im aktuellen Fall einiges auf dem Spiel: Es geht um den Erhalt der Universitätsmedizin Mannheim sowie zahlreicher Studienplätze. Die Uniklinik Heidelberger hat nach früheren Angaben fast 2.600 Betten sowie gut 86.000 stationäre und mehr als eine Million ambulante Patienten im Jahr. Mit 10.700 Beschäftigten zählt sie zu den wichtigsten Arbeitgebern der Region. Im Mannheimer Haus arbeiten rund 4.300 Mitarbeitende. Sie behandeln nahezu 45.000 Patienten stationär und über 170.000 ambulant. Allein hier stehen insgesamt 2.000 Studienplätze für Humanmedizin zur Verfügung, darunter 270 Plätze für Studienanfänger.

Vertreter Land Baden-Württemberg
Dentons (Berlin): Dr. Christof Kautzsch (Corporate/M&A), Dr. Josef Hainz (beide Federführung), Dr. Jörg Karenfort (beide Kartellrecht), Hauke Thieme (Steuerrecht), Frank Lenzen (Arbeitsrecht; Frankfurt), Dr. Jan Heithecker (Kartellrecht), Dr. Jeannette Meyer (Corporate/M&A), Dr. Wiebke Schulz (Arbeitsrecht; Frankfurt), Holger Hölkemeier (Steuerrecht); Associates: Moritz Hellmann, Dr. Dominika Wojewska, Caglagül Koz, Anara Karagulova-Glantz (alle Kartellrecht), Marcus Roick, Johannes Fischer (München; beide Corporate/M&A)

Thomas Köhler

Vertreter Universitätsklinikum Heidelberg
Luther: Thomas Köhler (Federführung; Frankfurt), Dr. Thomas Kuhnle (Stuttgart; beide Corporate/M&A), Christian Kuß, Silvia Bauer (beide Datenschutz; beide Köln), Stephan Finck (Immobilienrecht), Daniel Zintl (Arbeitsrecht; beide Leipzig), Jens Röhrbein (Steuerrecht; Hannover), Dr. Helmut Janssen, Dr. Daniela Salm (beide Kartellrecht; beide Brüssel), Dr. Hendrik Sehy (Corporate/M&A; Hannover); Associates: Dr. Jan-David Jäger (Corporate/M&A), Robert Pacholski (Arbeitsrecht), Jens Kaiser (Immobilienrecht; alle Leipzig), Niccolo Langenheim (Datenschutz; Köln), Lasse Langfeldt, Martin Lawall (beide Kartellrecht; beide Brüssel)

Andreas Dietzel

Vertreter Stadt Mannheim und Universitätsklinikum Mannheim
Dr. Andreas Dietzel (Corporate/M&A; Frankfurt) – aus dem Markt bekannt
Martin Bechtold (Kartellrecht; Frankfurt) – aus dem Markt bekannt

Bundeskartellamt, 3. Beschlussabteilung
Annette Bangard (Vorsitzende)

Hintergrund: Dentons ist regelmäßig bei Transaktionen im Klinik- und Gesundheitssektor gefragt. Das Team um Corporate-Partner Kautzsch, der in dem Projekt die Gesamtfederführung innehat, berät das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Baden-Württemberg seit rund einem Jahr zu dem Zusammenschlussvorhaben und konnte sich in einer öffentlichen Ausschreibung durchsetzen. Daneben rückte Kartellrechtspartner Hainz in das Mandat, der auch das Ministererlaubnisverfahren steuern wird.

Martin Bechtold

Das Universitätsklinikum Heidelberg lässt sich von Luther vertreten. Die Kanzlei ist regelmäßig für Unikliniken und kommunale Krankenhäuser tätig. Unter anderem beriet Luther die Stadt Köln beim geplanten Zusammenschluss der Uniklinik Köln mit den Städtischen Kliniken oder die Berliner Charité bei ihrer Kooperation mit dem deutschen Herzzentrum Berlin. In das aktuelle Mandat gelangte Luther über eine öffentliche Ausschreibung. Die Federführung für das Gesamtprojekt, das neben der steuerlichen insbesondere die strategische Beratung umfasst, liegt in der Corporate-Praxis. Hier hielt der Frankfurter Partner Köhler bisher die Fäden in der Hand, der sich allerdings perspektivisch aus dem Mandat zurückzieht und an seinen Stuttgarter Kollegen Kuhnle übergibt. Für die Fusionskontrollanmeldung zeichnete der Brüsseler Kartellrechtspartner Janssen verantwortlich.

Die Stadt Mannheim, die Alleingesellschafterin des Universitätsklinikums Mannheim ist, setzt dem Vernehmen nach auf den erfahrenen Gesellschaftsrechtler Dietzel sowie den versierten Kartellrechtler Bechtold. Letzterer ist of Counsel bei Eversheds Sutherland in Frankfurt und kennt Dietzel noch aus seiner Zeit bei Clifford Chance, wo er rund 17 Jahre lang tätig war. Dietzel ist seit über 30 Jahren bei Clifford Chance und arbeitet inzwischen als of Counsel im Frankfurter Büro. In diesem Mandat sind die beiden Anwälte allerdings nicht in ihrer Eigenschaft als of Counsel tätig, sondern als unabhängige anwaltliche Berater. (mit dpa-Material)

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