Juve Plus Kartellbußgeld

Infineon dreht mit Freshfields EuGH-Verfahren

Das EU-Kartellbußgeld gegen den deutschen Chiphersteller Infineon muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erneut vom EU-Gericht geprüft werden. Dieses hatte sich nämlich in der Vorinstanz gar nicht mit allen Rügen auseinandergesetzt, die Infineon gegen das Bußgeld erhoben hatte. So geht es nicht, befanden die Richter nun. Zwar wiesen sie eine Parallelklage von Philips ab – dennoch dürfte das Urteil Kartellbeteiligte über den Einzelfall hinaus ermutigen.

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Klusmann_Martin
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