Am Ende haben die Hersteller einer Verständigung zugestimmt – und sich damit einen weiteren Prozessmarathon im Streit mit dem Bundeskartellamt und der Generalstaatsanwaltschaft erspart. Die Kekshersteller Bahlsen und Griesson – de Beukelaer zahlen demnach 3,6 und 2,3 Millionen Euro Bußgeld, CFP 450.000 Euro. Zu CFP gehören unter anderem die Marken Mentos und Fisherman’s Friend.
Von 21 auf 6 Millionen Bußgeld
Gemessen an den Summen, die zu Hochzeiten des Mammutprozesses im Raum standen, sind die Bußgelder verschmerzbar. 14 Millionen Euro hatte das Amt in dem 2013 abgeschlossenen Kartellverfahren insgesamt angesetzt. Dagegen klagten die Hersteller – schossen damit aber zunächst ein Eigentor: Das OLG Düsseldorf, damals der 4. Kartellsenat von Richter Manfred Wintscheidt, erhöhte 2017 die Bußgelder von 14 auf 21 Millionen.
Vor dem Bundesgerichtshof wendete sich 2019 das Blatt wieder. Der Kartellsenat um BGH-Präsidentin Bettina Limperg sah „durchgreifende Rechtsfehler“ und eine „lückenhafte Beweiswürdigung“ beim Düsseldorfer Senat – OLG-Entscheidung aufgehoben. In vielen Unternehmen keimte die Hoffnung, aus der Sache ganz ohne Bußgeld herauszukommen.
Tatsächlich wurden nach der BGH-Entscheidung Verfahren gegen Feodora, den Süßwarenverband BDSI und mehrere persönlich Beschuldigte eingestellt. Feodora und der Verband hatten sich nicht an dem Verfahren vor dem BGH beteiligt, aber beide profitierten vom Erfolg von Bahlsen und Co: Ihre rechtskräftig gewordenen OLG-Urteile wurden von den Karlsruher Richterinnen und Richtern ebenfalls aufgehoben. Das OLG entschied sich dagegen, diese Verfahren noch einmal aufzurollen. Die drei verbliebenen Hersteller aber, für die das Verfahren diese Woche endet, wollten Kartellamt und Generalstaatsanwaltschaft nicht vom Haken lassen.
Kartellamt schlampt – „rechtsstaatswidrige Verzögerung“
Immerhin aber stellte der 6. Kartellsenat von Dr. Ulrich Egger mehrere Faktoren zugunsten der Unternehmen in Rechnung, die am Ende die Bußgeldsummen schrumpfen ließen. So wurden etwa Tatvorwürfe auf engere Zeiträume beschränkt. Berücksichtigt wurde zudem die Kooperation der Unternehmen, die mit der Verständigung das Verfahren verkürzt und überdies in den vergangenen Jahren ihre Compliance-Systeme verbessert haben. Das Ungewöhnlichste aber: Es gab für alle einen Rabatt von 25 Prozent aufs Bußgeld wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“. Unter anderem hatte das Kartellamt Ermittlungsakten erst nachträglich beigebracht.
Insgesamt endet mit der Verständigung ein Komplex, der vor fast 16 Jahren mit Durchsuchungen begann. Das Süßwarenkartell besteht aus drei unterschiedlichen Komplexen, unter anderem einem Preiskartell bei Schokolade, an dem Bahlsen und Co nicht beteiligt waren. Bei dem Teilkomplex ‚Konditionenvereinigung‘, der nun als letztes zu Ende geht, ging es um Informationsaustausch, etwa zu Verhandlungen mit dem Handel, aber nicht um harte Preisabsprachen.
Vertreter Bahlsen
Inhouse (Hannover): Dr. Marc Zimmermann (General Counsel)
Luther (München): Dr. Sebastian Janka; Associate: Samira Altdorf (Düsseldorf; beide Kartellrecht)
Vertreter Griesson – de Beukelaer
Jones Day (Frankfurt): Dr. Jürgen Beninca (Frankfurt); Associate: Nicole Seibert, Peter Möckel (Düsseldorf; alle Kartellrecht)
Vertreter CFP Brands Süßwarenhandels GmbH
Redeker Sellner Dahs (Brüssel/Bonn): Dr. Andreas Rosenfeld, Dr. Sebastian Steinbarth (beide Kartellrecht), Dr. Daniel Neuhöfer; Associate: Dr. Lukas Schefer (beide Strafrecht)
Vertreter Bundeskartellamt, Abteilung Prozessführung und Recht
Markus Rauber, Andrea de Lagaye de Lanteuil
Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat
Dr. Ulrich Egger (Vorsitzender Richter), Dr. Heike Kühneweg, Stefan Rubel
Hintergrund: Von den drei Kanzleien aufseiten der Unternehmen ist nur Redeker für CFP seit Tag eins des Süßwarenkartells dabei. Für Rosenfeld und sein Team begann das Verfahren im Frühjahr 2008 mit Durchsuchungen des Kartellamts.
Griesson – de Beukelaer hatte sich im Kartellverfahren von der Kölner Kartellrechtlerin Dr. Bettina Bergmann vertreten lassen. Als es nach dem Bußgeldbescheid von 2013 erstmals vors OLG ging, übernahm Morgan Lewis, die über eine Empfehlung in das Mandat kam. Damals wie heute lag die Federführung bei Beninca, der 2017 zu Jones Day wechselte und das Mandat mitnahm.
Drei Kanzleien für Griesson, zwei für Bahlsen
Bahlsen wurde mehr als zehn Jahre von einem Team um den Münchner Noerr-Partner Dr. Alexander Birnstiel vertreten. Warum der Kekshersteller das Team kurz vor Beginn des aktuellen Verfahrens austauschte und stattdessen Luther mandatierte, dazu machten die Beteiligten auf JUVE-Anfrage keine Angaben. Auf jeden Fall ist der Schritt sehr ungewöhnlich, denn es bedeutet einen erheblichen Aufwand, Prozessvertreter auszutauschen, die sich über viele Jahre in einen Komplex eingearbeitet haben.
Was die Entscheidung im konkreten Fall etwas erleichtert haben dürfte: Auch das neue Prozessteam an der Seite von Bahlsen musste sich nicht komplett neu einarbeiten. Der federführende Luther-Partner Janka war bis 2019 Salary-Partner bei Noerr – und war im Team von Birnstiel, das er nun ablöste, auch im Süßwarenkartell tätig. Janka war für die Individualvertretung eines früheren Bahlsen-Managers zuständig, gegen den das Verfahren eingestellt wurde. Insofern kennt Janka den Streitkomplex und die Bahlsen-Rechtsabteilung kannte Janka.