Juve Plus Korruption in Russland

Bahn-Tochter Schenker akzeptiert Bußgeld

Die Deutsche Bahn-Logistiktochter DB Schenker zahlt im Zusammenhang mit einem Korruptionsskandal in Russland eine Geldbuße in Höhe von zwei Millionen Euro. Das hat die Staatsanwaltschaft Köln bestätigt. Sechs meist ehemalige Schenker-Manager willigten ebenfalls in die Zahlung einer Geldauflage ein, dem Vernehmen nach jeweils im niedrigen fünfstelligen Bereich. Das Verfahren wurde dafür nach den Paragraphen 153 und 153a StPO eingestellt. Fortgesetzt wird das Verfahren gegen weitere Schenker- und Ford-Mitarbeiter.

Teilen Sie unseren Beitrag
Walther Graf
Walther Graf

Hintergrund der Korruptionsvorwürfe ist ein Speditionsvertrag zwischen DB Schenker und dem Autohersteller Ford in Russland. Dieser hatte Schenker mit dem Transport von Autoteilen für sein Werk nahe Sankt Petersburg beauftragt. Zur schnelleren Abwicklung der Transporte sind den Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft zufolge russische Zöllner bestochen worden. Schenker und die Vorstände haben nun die Einstellung der Verfahren gegen Geldbuße akzeptiert, weiter ermittelt wird gegen mehrere Schenker-Mitarbeiter auf Abteilungsleiterebene.

Ob und wenn ja wie Ford und Ford-Angestellte in die Schmiergeldzahlungen verwickelt sind, soll nun Gegenstand weiterer Ermittlungen sein. Aber auch hier scheint die Einstellung der Verfahren gegen Geldbußen beziehungsweise Geldauflagen nicht unwahrscheinlich. Den für eine Bestrafung notwendigen Beweis für einzelne Verfehlungen in Russland zu führen, ist auch nach jahrelangen Ermittlungen offenbar nicht möglich gewesen.

Vertreter Schenker/Deutsche Bahn
Feigen Graf (Köln): Dr. Walter Graf, Dr. Malte Cordes

Alfred Dierlamm
Alfred Dierlamm

Verteidiger Schenker Vorstände und Mitarbeiter
Dierlamm (Wiesbaden): Prof. Dr. Alfred Dierlamm
Thomas Deckers Wehnert Elsner (Düsseldorf): Dr. Anne Wehnert
Schiller & Kollegen (Frankfurt): Dr. Wolf Schiller
Dr. Felix Dörr & Kollegen (Frankfurt): Dr. Felix Dörr
Prof. Dr. Klaus Volk (München)
Gercke Wollschläger (Köln): Prof. Dr. Björn Gercke
Knierim & Krug (Mainz): Sven Güttner
Jasper Graf von Schlieffen (Berlin)

Vertreter Ford
White & Case (Frankfurt): Jürgen Klengel

Verteidiger Ford-Mitarbeiter
Compart & Schmidt (Mannheim): Dr. Eddo Compart
Prof. Dr. Holger Matt (Frankfurt)
Hamm Partner (Frankfurt): Dr. Stefan Kirsch

Staatsanwaltsschaft Köln
Dr. Daniel Vollmert

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt.

Eddo Compart
Eddo Compart

Im Komplex sind zahlreiche Größen des deutschen Wirtschaftsstrafrechts vertreten. Feigen Graf ist als regelmäßige Beraterin der Bahn in strafrechtlichen Fragen bekannt. Und auch die meist ehemaligen Schenker-Vorstände und Führungskräfte haben sich mit bundesweit bekannten strafrechtlichen Vertretern umgeben. Gercke hat das Mandat dem Vernehmen nach von Prof. Norbert Gatzweiler übernommen, zum dem er langjährige gute Beziehungen pflegte. Gatzweiler hatte sich im Frühjahr dieses Jahres aus Altersgründen zurückgezogen.

Auch aufseiten von Ford sind renommierte Verteidiger engagiert, die regelmäßig bundesweit tätig sind. Compart beispielsweise begleitete vor einigen Jahren VW-Einkaufsvorstand Francisco Garcia Sanz im Verfahren um ein mögliches Sponsoring von T-Systems beim Fußballverein VfL Wolfsburg. Die Verfahren wurden damals eingestellt. Compart verteidigte außerdem den ehemaligen LBBW-Vorstandsvorsitzenden Dr. Siegfried Jaschinski vor einigen Jahren gegen Untreuevorwürfe. Auch dieses Verfahren wurde schließlich gegen Geldauflagen eingestellt.

Kirschs Hilfe wird derzeit dem Vernehmen auch als Zeugenbeistand beim Automobilzulieferer Bosch benötigt. Dieser lässt nach JUVE-Informationen von Hengeler Mueller eine mögliche Verwicklung in den VW-Abgasskandal intern überprüfen.

Aktualisierung vom 13.03.2019:  Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren gegen die fünf übrigen Beschuldigten mangels hinreichenden Tatverdachts nach Paragraph 170 Abs. 2 Strafprozessordnung im Sommer 2019 eingestellt (Az. 114 Js 29/13).

 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema