Damit kann es weitergehen im Milliarden-Projekt für den Kauf und die Instandhaltung von mehr als 2.000 Schienenfahrzeugen mit zugehörigen Werkstätten und dem Betrieb der viel genutzten S-Bahn-Netze in der Hauptstadtregion. Mit dem Ende des Nachprüfungsverfahrens Ende Juni 2026 können die Länder Berlin und Brandenburg nun den Zuschlag an ein Konsortium aus Siemens Mobility, Stadler und der DB-Tochter S-Bahn Berlin erteilen.
Die Fahrzeuge sollen in mehreren Tranchen in den 2030er-Jahren geliefert und über mindestens 30 Jahre instandgehalten werden. Der Verkehrsvertrag für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn hat eine Laufzeit von 15 Jahren, hier stünde also in der Zwischenzeit ein Anbieterwechsel zur Debatte. Das Projektvolumen soll Presseberichten zufolge rund 15 Milliarden Euro betragen.
Streitpunkt: Konsortiumsbildung
In zwei Nachprüfungsverfahren hatte die börsennotierte Schienenfahrzeugherstellerin Alstom aus Frankreich die Ausschreibung und die Zuschlagsentscheidung überprüfen lassen. Ihre Argumentation richtete sich gegen die Verknüpfung der einzelnen Leistungen, da sie als Fahrzeugherstellerin nur für diese Einzellose bieten konnte. Im ersten Nachprüfungsverfahren hatte das angerufene Kammergericht im März 2024 die kartellrechtliche Sensibilität konstatiert, auch wenn es den Nachprüfungsantrag abwies. In einem zweiten Verfahren wandte sich Alstom im September 2025 gegen den Zuschlag an das Wettbewerberkonsortium. Gegen die Zurückweisung durch die Vergabekammer ging das Unternehmen aber nun nicht mehr in die zweite Instanz am Kammergericht.
Fahrzeugpool in öffentlicher Hand
Für die Länder Berlin und Brandenburg als Aufgabenträger war der Aufbau eines landeseigenen Fahrzeugpools ein wichtiges Ziel – bisher gehörten Fahrzeuge und Werkstätten der aktuellen Betreiberin, der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin. Künftig sollen Fahrzeuge und Werkstätten dagegen der eigens als Anstalt öffentlichen Rechts gegründeten Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) gehören und den jeweiligen Betreibern von Verkehrsleistungen gegen kostendeckendes Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Indem Betrieb und Fahrzeugeigentum entkoppelt werden, soll der Weg für künftige Betreiberwechsel leichter möglich sein. Zudem soll bei einem Betreiberausfall, etwa durch Insolvenz, der Zugriff auf die Fahrzeuge gesichert bleiben.
Die Berater im Überblick
Vertreter Länder Berlin und Brandenburg
BBG und Partner (Bremen): Ulrike Kohls, Dr. Niels Griem (beide Vergaberecht, Federführung), Prof. Dr. Peter Schütte (Umwelt- und Planungsrecht), Dr. Lorenz Wachinger (Beihilfen-, Eisenbahn- und Kartellrecht)
Raue (Berlin): Dr. Michael Bergmann (Kartellrecht), Dr. Bettina Tugendreich (Vergaberecht); Associate: Dr. Alexander Schwarzkopf (Kartellrecht)
Vertreter Konsortium (Siemens Mobility, Stadler Deutschland, S-Bahn Berlin)
Blomstein (Berlin): Dr. Pascal Friton, Dr. Florian Wolf; Associate: Hanna Vetter (alle Vergaberecht) – aus dem Markt bekannt
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Alexander Fritzsche , Saskia Kirchgeßner (beide Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt;
Vertreter Stadler
Advant Beiten (München): Prof. Dr. Christian Heinichen (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Alstom Transportation Germany
Bird & Bird (München): Dr. Alexander Csaki; Associate: Ferdinand Sieber (beide Vergaberecht)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Wolfgang Deselaers (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Die Bremer Kanzlei BBG und Partner zählt im Verkehrssektor zu den führenden Sozietäten und hat die Bundesländer Berlin und Brandenburg bereits seit 2018 zu dem Projekt beraten. Dazu zählten auch die Vorbereitung und Konzeption der milliardenschweren Ausschreibung und der Struktur für den künftigen S-Bahn-Verkehr. So berieten BBG-Anwälte beim Aufbau der Landesgesellschaft Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) und zogen hier Spezialisten der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei Märkische Revision hinzu. Um die nötigen Werkstattkapazitäten aufzubauen, musste die LSFB zudem geeignete Grundstücke identifizieren, erwerben und planungsrechtlich vorbereiten. Auch hier waren Öffentlich-Rechtler von BBG eingebunden.
Bird & Bird-Partner Csaki ist seit Jahren immer wieder bei Ausschreibungen im Verkehrssektor an der Seite des Schienenunternehmens Alstom zu sehen.
Neben vergaberechtlichen Themen rückten kartellrechtliche Punkte in den Fokus, die das gemeinsame Gebot und den gemeinsamen Zuschlag für die drei Unternehmen Stadler, Siemens und S-Bahn-Berlin als Konsortium betrafen. Hier kamen Blomstein und Gleiss Lutz als Berater des Konsortiums ins Spiel. Blomstein deckte die Vertretung im Nachprüfungsverfahren ab, während Gleiss Lutz die kartellrechtliche Argumentation verantwortete. Die Kanzlei hatte für die Konsortiumsbildung auch ein Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt durchgeführt. Sowohl Siemens als auch die Deutsche Bahn haben eigene hochspezialisierte Vergabe- und Kartellrechtsteams. Stadler ließ sich von ihrer langjährigen Rechtsberaterin Advant Beiten beraten.
Die Länder zogen ihrerseits mit Blick auf die kartellrechtlichen Herausforderungen zusätzlich das Raue-Team um den Kartellrechtspartner Bergmann hinzu. Alstom ließ sich mit Deselaers von einem prozesserfahrenen Kartellrechtspartner von Cleary beraten.