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Gegen Raucher für Reemtsma

Nach der Klage-Premiere ist der Vorhang schnell gefallen: Die erste Schadensersatzklage eines nikotinabhängigen Rauchers in Deutschland gegen eine Zigarettenfirma war bereits nach drei Tagen abgewiesen.Vertreter Walter Heine: Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhard Oexman

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Vertreter Reemtsma: Latham & Watkins Schön Nolte (Hamburg): Dr. Ulrich Börger; Associate: Dr. Björn Dissars

2. Zivilkammer LG Arnsberg: Klaus-Peter Teipel (Vorsitzender), Dr. Jakobs (Berichterstatterin)

Um überhaupt in der Sache einen Prozess führen zu können, hatte der Kläger zunächst bis zum BGH gehen müssen, wo er die Kostenübernahme seiner Rechtsschutzversicherung für den geplanten Prozess erstritt. Beide Anwälte hatten ihre jeweiligen Mandanten auch dabei schon beraten.

Oexmann trat nicht zum ersten Mal mit Produkthaftungsfällen in Erscheinung. Er hatte schon Coca-Cola und den Schokoriegel-Hersteller Masterfoods im Auftrag eines diabeteskranken Mandanten, eines Richters, verklagt. Auch diese Prozesse gingen verloren.

Bei der aktuellen Klage konnte das Landgericht Arnsberg keinerlei Anhaltspunkte für einen Fall der Produkthaftung erkennen. Der Kläger Wolfgang Heine hatte versucht, den Tabakhersteller Reemtsma für seine Herzinfarkte verantwortlich zu machen, da das Unternehmen mit suchtfördernden Mitteln dafür gesorgt habe, dass er nicht mit dem Rauchen habe aufhören können.

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