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Die Loveparade-Katastrophe von Duisburg wird nun doch strafrechtlich aufgearbeitet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und damit die Richter des Duisburger Landgerichts (LG) überstimmt. Diese hatten im vergangenen Jahr die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Bei dem Unglück waren 2010 im Gedränge 21 Besucher ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden.