Juve Plus Geplanter Werftverkauf

Maritimer Rüstungsdeal: Renzenbrink-Mandantin grätscht mit Pfändung dazwischen

Ein verstorbener Schiffbau-Patriarch, eine unbezahlte Beraterrechnung und ein selten gezogenes Schwert der Zivilprozessordnung: Ein Arresturteil nebst Pfändungsbeschluss legt den Bieterkampf von Rheinmetall und TKMS um die Kieler Werft German Naval Yards vorerst lahm.

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Am Ostufer der Kieler Förde befinden sich die Werftanlagen von TKMS und German Naval Yards.

Es beginnt, wie so oft, mit einer Rechnung, die niemand bezahlt. Es endet, vorerst, mit eingefrorenen Geschäftsanteilen an einer der strategisch wertvollsten Werften der Republik – und mit Rheinmetall und Thyssenkrupp in der Warteschleife.

Im Frühjahr 2021 nahm die Hamburger Unternehmensberatung Enomyc ein Mandat an, das nach Routine klang. Die traditionsreiche Nobiskrug-Werft in Rendsburg hatte Insolvenz angemeldet. Die libanesische Eigentümerin Privinvest beauftragte Enomyc mit der Sanierung.

Ein Honorarstreit, der in die Rüstungsbranche ausstrahlt

Die Enomyc-Berater verhandelten mit der IG Metall, mit Banken und Lokalpolitik. Ihr Geschäftsführer zog zeitweise selbst in die Geschäftsführung der Werft ein. Es wurde gearbeitet, es wurde die Rechnung gestellt – und dann passierte: nichts.

Knapp 1,7 Millionen Euro sollen offen sein. Für ein Unternehmen aus dem Imperium der Familie Safa, deren verstorbener Patriarch Iskandar Safa bis zu seinem Tod im Januar 2024 als prägende Figur eines weltweit operierenden Schiffbaukonzerns galt, ein überschaubarer Posten. Für die Kläger eine Frage des Prinzips.

Vor der Zivilkammer 32 des Landgerichts Hamburg entfaltete sich in den vergangenen Monaten ein Schauspiel, das die juristische Trockenheit immer wieder durchbrach. Wie das ‚Manager Magazin‘ berichtet, ging es auch um das sagenhafte Refugium „Domaine de Barbossi“ des verstorbenen Patrarchen in den Hügeln bei Cannes – Olivenhain, Weingut, Imkerei, dazu eine Halle voller Dalís und Picassos und edle Pferde in den Stallungen. Kann es wirklich sein, dass die Erben Safas das Honorar der deutschen Berater von Enomyc nicht bezahlen können?

Warum dieser Fall die Republik interessiert

Was den Fall aus der Niederung der Honorarstreitigkeiten heraushebt, ist das Pfändungsobjekt. Privinvest hält Anteile an der German Naval Yards Kiel, jener Werft auf dem Gelände der ehemaligen Howaldtswerke an der Kieler Förde, die rund 400 Beschäftigte zählt und Fregatten, Korvetten und hochseetaugliche Spezialschiffe baut. In Zeiten europäischer Wiederaufrüstung ist das ein strategisches Filetstück.

Und um genau dieses Filetstück streiten sich derzeit zwei der prominentesten Namen der deutschen Verteidigungsindustrie: Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS), der U-Boot-Spezialist aus der Nachbarschaft, und der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall. Rheinmetall hat Anfang Mai ein Angebot vorgelegt.

5 Prozent der Werft gehören Privinvest noch. Ein Paket von 89 Prozent der Anteile hat die Holding im vergangenen Jahr bereits auf eine andere Gesellschaft der Gruppe übertragen. Bei Enomyc und ihren Anwälten ließ das die Alarmglocken schrillen. Was, wenn man den Honorarstreit gewinnt, bis dahin aber Privinvest alle deutschen Investments verkauft oder umstrukturiert hat, sodass es in Deutschland nichts mehr zu vollstrecken gibt?

Arrest und Pfändung

Also zog Enomyc ein seltenes Schwert: den Arrest nach Paragraf 916 ZPO. Anders als die im Corporate-Alltag häufige einstweilige Verfügung verlangt der Arrest nicht nur einen Anspruch, sondern einen eigenständigen Arrestgrund – die glaubhafte Besorgnis, dass der Schuldner sein Vermögen beiseiteschafft und damit die spätere Vollstreckung vereitelt.

Genau mit dieser Besorgnis drang Enomyc beim Gericht durch. Vor allem drei Punkte überzeugten die Kammer. Erstens: die auffällige Verzögerungstaktik von Privinvest, die wirtschaftlich kaum zu erklären war. Zweitens: die erwähnte Übertragung von 89 Prozent der ursprünglichen Privinvest-Beteiligung an der Kieler Werft auf eine andere Gesellschaft der Gruppe. Übrig blieben nur noch 5 Prozent – das letzte Stück Substanz, in das sich überhaupt noch vollstrecken ließ.

Drittens: Ein Arrestgrund ist laut ZPO gegeben, wenn ein Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die sogenannte Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. Privinvest sitzt in Beirut. Zwischen Deutschland und dem Libanon ist die Vollstreckungs-Gegenseitigkeit – anders als innerhalb der EU – gerade nicht gewährleistet; die geopolitische Lage erschwert selbst die förmliche Zustellung erheblich.

Alles in allem reichte das der Kammer, um den Arrest am 27. Mai anzuordnen. Tags darauf folgte der Pfändungsbeschluss: Die Geschäftsanteile German Naval Yards wurden eingefroren.

Solange der Arrest gilt, kann die Holding ihre verbliebenen Anteile weder an TKMS noch an Rheinmetall verkaufen. Zwei Auswege bleiben: Entweder hinterlegt Privinvest eine Sicherheit – Barzahlung oder Bankbürgschaft –, dann fällt der Arrest. Oder sie geht binnen Monatsfrist beim Oberlandesgericht in die Berufung. Beide Optionen kosten Zeit, die Privinvest in laufenden Verkaufsverhandlungen womöglich nicht hat. Der Vergleichsdruck, den ein Arrest in einer solchen Konstellation entfaltet, könnte der klagenden Unternehmensberatung in die Hände spielen.

Die Vertreter im Überblick

Lars Kirschner

Vertreter Enomyc
Renzenbrink & Partner (Hamburg): Dr. Lars Kirschner; Associate: Yannick Baumgarth (beide Konfliktlösung)

Vertreter Privinvest
Hirschmann (Düsseldorf): Dr. Christoph Hirschmann – aus dem Markt bekannt

Landgericht Hamburg, Zivilkammer 32
Dr. Holger Senff (Einzelrichter)

Hintergrund: Enomyc ist seit Jahren eine Stammmandantin von Renzenbrink, Kirschner berät das Unternehmen etwa haftungsrechtlich in D&O-Konstellationen. Er zählt zu den Gründern von Renzenbrink & Partner und leitet die Disputes-Praxis. Die Kanzlei war also eine nahelegende Wahl, auch für den aktuellen Fall, der als unspektakuläre Honorarstreitigkeit begann.

Christoph Hirschmann

Aufseiten von Privinvest tritt nach JUVE-Informationen der frühere Freshfields-Anwalt und Inhouse-Jurist Dr. Christoph Hirschmann auf. Er hat sich 2017 in Düsseldorf selbstständig gemacht, zuvor war er General Counsel und Chief Compliance Officer des Wärmetauscher-Spezialisten Kelvion aus Herne. Ob im Hintergrund weitere Berater mandatiert sind, ist derzeit nicht bekannt.

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