Kurz vor Weihnachten hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass Milchreis zwar proteinreich sein dürfe, ein separater Hinweis wie ‚14 g Protein‘ auf der Verpackung jedoch unzulässig ist. Die Herausstellung einzelner Nährwertangaben könne Verbraucher irritieren im Versuch, eine ausgewogene Ernährung zusammenzustellen (Az. 6 U 3363/23 e). Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG zugelassen. Dort wird die Müller-Gruppe nun prüfen lassen, ob ihre Aussage auf dem spezifischen Milchreis einen Verstoß hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben darstellt.
Denn laut europäischer Health-Claims-Verordnung darf man ein Produkt etwa als ‚Proteinquelle‘ bezeichnen, wenn 12 Prozent der Gesamtkalorien aus Proteinen stammen. Selbst die Aussage ‚reich an Protein‘ oder ‚hoher Proteingehalt‘ ist zulässig – wenn mindestens 20 Prozent der Kalorien proteinbasiert sind.
High-Protein-Produkte im Aufwind
Solche High-Protein-Produkte gibt es laut dem Bundeszentrum für Ernährung inzwischen in allen gängigen Produktsparten, bekannt sind etwa auch Eiweißbrot und Proteinriegel. Das Verfahren zum Milchreis hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt angeschoben. Schon das Landgericht München I hatte ihrer Klage auf Unterlassung stattgegeben (14809/22).
Die Müller-Gruppe hat Erfahrung mit lebensmittel- und wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Dank ihres Wachstums finden sich unter ihrem Dach beispielsweise auch die Marken und Teams von Weihenstephan, Sachsenmilch, Landliebe und Almhof. Das Familienunternehmen Theo Müller erwirtschaftete 2023 mit rund 32.300 Mitarbeitenden rund 9,2 Milliarden Euro Umsatz.
Vertreter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Klaka (München): Dr. Andreas Schulz (Marken- und Wettbewerbsrecht)
Vertreter Molkerei Alois Müller
Inhouse Recht (Augsburg): Stephan Lange (Head of Insurance/Food Law)
Zenk (Hamburg): Dr. Carsten Oelrichs (Lebensmittelsrecht)
Oberlandesgericht München, 6. Zivilsenat
Lars Meinhardt (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Seit Anfang Dezember hat die Unternehmensgruppe Theo Müller einen neuen Group General Counsel & Chief Compliance Officer. Gunnar Skoeries wechselte von Mann + Hummels nach Luxemburg, um dort ein Team von 49 Mitarbeitenden zu leiten. Der 45-Jährige, der bei Theo Müller für Recht, Compliance, IP, Versicherungen und Informationssicherheit zuständig ist, berichtet in seiner neuen Funktion an CHRO David Thieser. Damit schloss die Molkereigruppe die Lücke, die Dr. Stephan Mechnig hinterließ, als er zum Oktober zu Swarovski wechselte. Bei dem Ludwigsburger Filter-Hersteller Mann + Hummel war Skoeries zuvor mehr als sieben Jahre tätig, davon vier als Group General Counsel.
Versierte Wettbewerbsrechtler
Die Vertreter im Milchreis-Verfahren sind JUVE aus dem Markt bekannt. Zenk verfügt über eine anerkannte lebensmittel- und wettbewerbsrechtliche Praxis, die beispielsweise auch Rewe, den Saftproduzenten Voelkel, den Tiefkühlkostler Iglo sowie den Sportnahrungsmittelhersteller Sanomed berät.
Klaka vertritt die Wettbewerbszentrale – einen bundesweiten Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden aller Industriesektoren – schon seit vielen Jahren in verschiedenen Angelegenheiten. Die Arbeit ist verteilt auf die Münchner IP-Partner Schulz, Dr. Stefan Eck, Dr. Carola Onken und Dr. Constantin Kurtz.
Der 6. Senat am OLG München, der für Patentstreitigkeiten und Verfahren zum Urheber- und Wettbewerbsrecht (UWG) zuständig ist, wird seit 2021 von Richter Meinhardt geführt.