Juve Plus Musik-Sampling

EuGH schlägt sich auf die Seite des Bundesverfassungsgerichts

Autor/en
  • Esra Laubach

Das Verwenden kurzer Musiksequenzen in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form ist nicht zustimmungspflichtig. Das entschied der Europäische Gerichtshof im Fall des seit 20 Jahren laufenden Streits zwischen den Elektromusikpionieren von Kraftwerk und dem Popmusikproduzenten Moses Pelham um einen zwei Sekunden langen Klangschnipsel. Ob das Urteil auf den Fall zutrifft, muss aber nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Walter_Andreas
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