Juve Plus Nach dem EuGH-Urteil

Investitionsschutzverträge sind noch nicht tot

Einem Großteil der Öffentlichkeit sind Investor-Staat-Schiedsverfahren spätestens seit der TTIP-Debatte suspekt. Nun schießt aber auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) ganz im Sinne der EU-Kommission gegen Schiedsgerichte: Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten sind nach dem sogenannten Achmea-Urteil unzulässig. Die Entscheidung hat ein mittleres Erdbeben in der Szene ausgelöst. Die Reaktionen schwanken zwischen Freude, Wut und Ratlosigkeit – lachender Dritter könnte ausgerechnet Großbritannien nach dem Brexit werden.

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Pörnbacher_Karl_W
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