Zur Weihnachtszeit 2012 hat Aldi Süd das Champagner Sorbet des Herstellers Galana zuletzt verkauft. Und fast so lange dauert auch schon der Streit um den Namen des Produktes. Schließlich geht es um eine wettbewerbsrechtliche Grundsatzfrage. Nämlich um die, ob eine geschützte Ursprungsbezeichnung in einem Produktnamen verwendet werden darf. Wie bei anderen regional verwurzelten Produkten, beispielsweise Cognac oder Kölsch, dürfen sich auch nur Schaumweine aus der französischen Region Champagne mit dem Namen Champagner schmücken.
Aldi und vor allem Herstellerin Galana, als Streithelferin beigesprungen, argumentierten schon vor den deutschen Instanzen, dass immerhin 12 Prozent Champagner im Sorbet enthalten war – eine relevante Menge, so erklärten sie. Deshalb dürfe man zu Recht den Inhaltsstoff auch im Produktnamen führen.
Das Comité Champagne als Interessenvertreter der französischen Weinbauern hält dagegen den 12-prozentigen Anteil für zu niedrig. Denn eigentlich wolle Aldi nur von dem Luxus-Renommeé des Champagners profitieren und habe deshalb auch den Namen und eine Flasche Champagner auf der Sorbet-Verpackung prominent in Szene gesetzt. Sie verlangen ein generelles Verbot des Namens.
Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH gefragt, wie Normen zur geschützten Ursprungsbezeichnung angewendet werden sollen. Der sagt nun: Champagner Sorbet darf auch so heißen – wenn es denn hauptsächlich nach Champagner schmeckt. Dabei könnte auch der Champagner-Anteil eine Rolle spielen, so der EuGH. Aber nicht ausschließlich. Entscheidend sei letztlich der Geschmack.
Interessant wird nun, wie der BGH die Sache sieht. Kann er auf Basis der vorliegenden Beweise eine Entscheidung zu treffen? Das kann schwierig werden, denn um den Geschmack war es bislang noch gar nicht gegangen. Außerdem wird der zuständige Senat dann voraussichtlich einen neuen Vorsitzenden haben. Prof. Dr. Wolfgang Büscher, bislang Vorsitzender Richter des 1. Zivilsenats und zuständig für Marken- und Wettbewerbsrecht, wird dann im Ruhestand sein. Auch das könnte die Sicht auf die Dinge verändern.
Möglicherweise dreht also das ganze Verfahren eine weitere Schleife zum OLG, das erneut Beweis erheben muss. Unklar ist allerdings, wer dann was beweisen muss: Galana, dass ihr Produkt hauptsächlich nach Champagner schmeckt? Oder das Comité, dass der Champagnergeschmack nicht dominiert?
Irgendjemand wird dann auf jeden Fall eine Menge Champagner-Sorbet testen müssen.
Vertreter Comité Champagne
Klaka (München): Dr. Carola Onken
Vertreter Galana
Bardehle Pagenberg (München): Dr. Henning Hartwig, Prof. Dr. Alexander von Mühlendahl
Vertreter Aldi Süd
Schmidt von der Osten & Huber (Essen): Dr. Notker Lützenrath
Generalanwalt
Manuel Campos Sánchez-Bordona
Europäischer Gerichtshof, 2. Kammer
Marko Ilešič (Kammerpräsident), Allan Rosas, Alexandra Prechal, Camelia Toader, Egidijus Jarašiūnas (Berichterstatter)
Hintergrund: Die Berater sind seit Langem für die Beteiligten tätig. Klaka vertritt die Champagner-Vereinigung seit vielen Jahren. Der Champagner-Streit ging im Laufe des Verfahrens von Partner Dr. Michael Nieder auf Partnerin Onken über. Bardehle kam auf eine Empfehlung ins Mandat, Hartwig und von Mühlendahl vertreten Galana seit Beginn des Verfahrens. Schmidt von der Osten gilt als Stammkanzlei von Aldi.
Vor dem BGH ließ sich Galana von Prof. Dr. Christian Rohnke von Rohnke Winter vertreten, das Comité von Dr. Reiner Hall von Jordan & Hall.