Juve Plus Niederlage für Deutsche Telekom

Dreier Riedel erstreitet Nachzahlung für Ex-T-Online-Aktionäre

Autor/en
  • Catrin Behlau

Die Deutsche Telekom muss ehemaligen Aktionären ihrer Tochter T-Online rund 200 Millionen Euro zahlen. Die Anleger erhalten einen Zuschlag von 1,15 Euro für jede der 120 Millionen Aktien, die die Telekom im Zuge der Rückverschmelzung von T-Online auf die Mutter eingesammelt hatte. Dies hat das OLG Frankfurt entschieden.

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Die Deutsche Telekom hatte die Tochter T-Online vor zehn Jahren an die Börse gebracht und das Unternehmen 2006 gegen den Willen vieler Kleinaktionäre wieder in das Mutterhaus zurückgeholt (mehr…). Den Aktionären von T-Online war damals angeboten worden, für 25 T-Online-Aktien 13 Telekom-Aktien zu erhalten, was einem Verhältnis von 0,52 Aktien entspricht. Dagegen klagten rund 60 Anleger, Aktionärsgruppen und Anlegerschützer.

Das LG Frankfurt sah das Umtauschverhältnis als zu niedrig an und sprach den Anlegern einen Barzuschlag von 1,15 Euro je Aktie zu. Die Richter errechneten den Wert anhand des Durchschnittskurses der Aktie in den drei Monaten vor der Verschmelzung.

Gegen den Beschluss des Landgerichts hatten sowohl ein Teil der Aktionäre als auch die Telekom Beschwerde eingelegt. Unter den klagenden Aktionären sollen sich unter anderem mehrere internationale Fonds befinden. Das Urteil ist rechtskräftig, jedoch wollen die Aktionärsvertreter vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie hatten eine Nachzahlung von 5,25 Euro je Aktie verlangt.

Berater Aktionär:
Dreier Riedel
(Düsseldorf): Dr. Peter Dreier

Berater Deutsche Telekom
Hengeler Mueller
(Düsseldorf): Dr. Rainer Krause, Dr. Daniel Wilm; Counsel: Dr. Petra Mennicke; Associates: Dr. Michael Breyer, Dr. Christopher Strehle (München).

Oberlandesgericht Frankfurt, 5. Zivilsenat
Dr. Arndt Rölike (Berichterstatter)

Hintergrund: Die Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel ist häufig an der Seite von Kapitalanlegern tätig, zum Beispiel nach der Übernahme der HypoVereinsbank (HVB) durch die italienische Unicredit 2008 (mehr…). Auch für Aktionäre von T-Online war die Kanzlei bereits aktiv (mehr…).

Hengeler hatte die Deutsche Telekom bereits 2005 bei der Verschmelzung mit T-Online begleitet (mehr…) und war anschließend an allen damit zusammenhängenden Folgeverfahren beteiligt.

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