Carpe-Diem, eine Tochter des österreichischen Getränkeherstellers Red Bull, hatte das Erfrischungsgetränk ‚Carpe Diem – Ginkgo‘ mit einem angegebenen Ginkgo-Extrakt-Gehalt von 0,02 Prozent angeboten. Im Kern der Frage ging es darum, ob ein solches Getränk verkehrsfähig ist.
Die Willmar Schwabe GmbH hatte beantragt, den Vertrieb des Getränks ohne Zulassung als Arzneimittel zu verbieten. Dem Verbraucher werde durch das gleichzeitige Anbieten von Ginkgo in Lebens- und Arzneimitteln suggeriert, Lebensmittel mit Ginkgo-Zusatz und zugelassene Ginkgo-Präparate seien gleichwertig in ihrer Wirkung. Diese vermeintliche Gleichstellung könne den Konsumenten in die Irre führen.
Ein wirksames Arzneimittel müsse nämlich regelmäßig und in einer ausreichenden Dosierung eingenommen werden, um eine Wirkung auf die geistige Leistung zu entfalten. Lebensmittel mit nicht bekannten Wirkstoffgehalten könnten dies nicht leisten.
In erster Instanz hatte Schwabe mit dem Antrag vor dem Landgericht Köln Erfolg, in zweiter Instanz wies das OLG Köln die Klage jedoch ab. Der BGH formulierte sein Vertriebsverbot nun mit konkretem Bezug auf eine ganze Reihe bestimmter Merkmale und Inhaltsstoffe. In der noch ausstehenden Urteilbegründung wird das Gericht darlegen, ob der Einsatz von Ginkgo in Lebensmitteln generell unzulässig ist.
Arzneimittelhersteller bieten Extrakte des Ginkgo-Baumes seit Langem an. Dem Naturheilmitel werden viele Wirkungen zugesprochen, so die Förderung der Durchblutung.
Berater Dr. Willmar Schwabe GmbH
Inhouse (Karlsruhe): Joachim Thole (Leiter Recht), Dietmar Henss (Justiziar)
Clifford Chance (Düsseldorf): Dr. Ulrich Reese (Pharmarecht ;1. und 2. Instanz); Associate: Dr. Christian Stallberg (3.Instanz)
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Berater Carpe Diem
Gorny (Frankfurt): Dietrich Gorny (1. Instanz) – aus dem Markt bekannt
Meyer Meisterernst (München): Prof. Alfred Hagen Meyer (2. und 3. Instanz)
Cornelie von Gierke (Karlsruhe): Cornelie von Gierke (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Clifford-Partner Reese berät Schwabe schon seit etwa 15 Jahren im Pharmarecht, in der jüngeren Vergangenheit zunehmend auch im Grenzbereich zum Lebensmittelrecht.
Namenspartner Meyer von Meyer Meisterernst berät Red Bull seit mehr als zwei Jahren Jahren intensiv und kam darüber bei der Red Bull-Tochter Carpe Diem ins Mandat.