Juve Plus Verbandsklage

Noerr verteidigt Immobilienteilverkauf erfolgreich gegen vzbv-Klage

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen das Teilverkaufsmodell von Engel & Völkers LiquidHome abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass Teilverkaufsverträge zum Eigenheim nicht dem Verbraucherdarlehensrecht unterliegen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Für manche Eigentümer mag das Angebot verlockend klingen: Man erhält einen Teil des in der Immobilie gebundenen Vermögens sofort, muss aber nicht ausziehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jedoch hält das Geschäftsmodell des Immobilienunternehmens Engel & Völkers LiquidHome (EVLH) für unzulässig, klagte dagegen – und verlor nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 5 UKI 2/25).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema