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Für manche Eigentümer mag das Angebot verlockend klingen: Man erhält einen Teil des in der Immobilie gebundenen Vermögens sofort, muss aber nicht ausziehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jedoch hält das Geschäftsmodell des Immobilienunternehmens Engel & Völkers LiquidHome (EVLH) für unzulässig, klagte dagegen – und verlor nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 5 UKI 2/25).