Juve Plus Einstufung als VLOP

Osborne Clarke-Mandantin Zalando muss sich weiter an strenge EU-Pflichten halten

Der Dax-Konzern Zalando muss vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage einstecken: Das Gericht wies seine Klage gegen die Einstufung der gleichnamigen Plattform als ‚Very Large Online Platform‘ (VLOP) überwiegend ab und stärkte damit der EU-Kommission den Rücken.

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Nach Auffassung des Gerichts ist die Plattform Zalando eine Onlineplattform im Sinne des ‚Gesetzes über digitale Dienste‘, soweit Drittverkäufer dort Produkte im Rahmen des sogenannten Partnerprogramms vertreiben. Beim Direktverkauf von Produkten durch Zalando selbst (‚Zalando Retail‘) trifft diese Einstufung nach Einschätzung der Richter hingegen nicht zu (Rechtssache T-348/23).

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