Das Urteil des Landgerichts bedeutet, dass alternative E-Mail-Anbieter wie GMX und Web.de künftig gleichberechtigt in den Registrierungsprozess integriert werden müssen. Der Rechtsstreit wurde von 1&1 Mail & Media, der Muttergesellschaft von GMX und Web.de, vor zehn Monaten initiiert und zählt zu den ersten Verfahren, die auf Grundlage des Digital Markets Acts (DMA) geführt wurden.
Registrierung nur mit Gmail
Der Kern des Verfahrens drehte sich um die Frage, ob Google gegen Artikel 5 des DMA verstößt, der sogenannten Gatekeeper-Unternehmen wie Google verbietet, zentrale Plattformdienste wie Gmail mit weiteren ihrer Dienste zu koppeln. Seit dem Inkrafttreten des DMA im März 2024 gelten strenge Regelungen, die eine Marktöffnung und mehr Wahlfreiheit für Verbraucher sicherstellen sollen. Laut 1&1 zwingt Google Nutzer faktisch dazu, eine Gmail-Adresse anzulegen, wenn sie ein Android-Smartphone einrichten. Dies sei eine unzulässige Benachteiligung anderer E-Mail-Anbieter.
Zwar bestünde die Möglichkeit, über den Webbrowser E-Mail-Adressen von Drittanbietern in Google-Konten zu verwenden, doch im entscheidenden Registrierungsprozess bei der Einrichtung eines Android-Geräts war Gmail de facto Pflicht. Dies habe, so die Klägerin, maßgeblich zum Markterfolg von Gmail in Europa beigetragen, da andere Anbieter kaum genutzt wurden.
Gleichberechtigung für alternative Anbieter
Das Landgericht Mainz stellte fest, dass Googles Praxis gegen die Regelungen des DMA verstößt. Die Richter verpflichteten Google, die gleichberechtigte Einrichtung alternativer E-Mail-Adressen direkt im Anmeldeprozess zu ermöglichen. Sollten andere Anmeldeoptionen – wie eine Telefonnummer – genutzt werden, so sei zu verhindern, dass eine Gmail-Adresse im Hintergrund automatisch generiert und für den Nutzer zugänglich wird.
Google könne alternativ eine so generierte Gmail-Anschrift unsichtbar schalten, damit sie nicht zum E-Mail-Verkehr zum Einsatz kommt, so die Richter. Sollte Google diesen Vorgaben nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft (Az. 12 HK O 32/24).
Vielfalt für die Verbraucher
Das Mainzer Gericht wies damit Googles Argumentation zurück, dass bestehende E-Mail-Adressen von Drittanbietern bereits genutzt werden könnten. Diese Optionen seien nicht mit der gleichen Nutzerfreundlichkeit und Sichtbarkeit ausgestattet wie Gmail.
Das Urteil verpflichtet den US-Konzern zudem, seine Registrierungsprozesse anzupassen. Eine mögliche Lösung könnte ein sogenannter Choice-Screen sein, der Nutzern bei der Anmeldung die Auswahl zwischen verschiedenen E-Mail-Anbietern ermöglicht.
Auch den Antrag Googles, das Verfahren auszusetzen, lehnte das Gericht ab, da es keine konkreten Hinweise auf eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission zu dem Thema sah. Die EU-Kommission hatte nach einer Beschwerde der Klägerin die Anmeldeprozedur schon gegenüber dem US-Konzern beanstandet. Das Android-Betriebssystem überschreitet in Europa die Schwellenwerte für zentrale Plattformdienste, ebenso wie andere Leistungen des Digitalkonzerns wie etwa YouTube und Google Play.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter 1&1 Mail & Media
Inhouse Recht (Karlsruhe): Markus Kadelke (General Counsel), Marc Desserich (Head of Legal Consulting)
Glade Michel Wirtz (Düsseldorf): Dr. Christian Karbaum, Dr. Markus Wirtz, Dr. Max Schulz; Associate: Dr. Yannick Morath (alle Kartellrecht)
Vertreter Google
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Wolfgang Deselaers (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Landgericht Mainz, Handelskammer
Eva Fassel (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Group General Counsel der im MDax notierten United Internet-Holding ist seit Anfang 2024 der langjährige EnBW-Jurist Martin Düker. Die Zuständigkeit für das Verfahren gegen Google liegt nach JUVE-Informationen bei dessen Vorgänger Kadelke, der inzwischen als General Counsel die Rechtsgeschäfte der Konzerntochter 1&1 steuert und dabei von Desserich, Leiter Recht, unterstützt wird.
Kartellrechtspartner Karbaum von Glade Michel Wirtz begleitete die Firmen der United Internet-Gruppe schon bei zahlreichen nationalen und internationalen Zusammenschlussvorhaben. Im Verfahren gegen Google zum DMA arbeitet er mit Namenspartner Wirtz und dem im Dezember 2024 in die Partnerschaft aufgenommen Schulz zusammen. Vor allem für Wirtz ist es eine sehr alte Mandatsbeziehung: Er hat United Internet/1&1 bereits als Taylor Wessing-Partner beraten, bevor er 2007 mit anderen Glade Michel Wirtz gründete.
Glade unterstützte die Mandantin sowohl im Zuge der Zivilklage als auch gegenüber der EU-Kommission, sozusagen im Public Enforcement. In der Generaldirektion Wettbewerb sind dem Vernehmen nach Antoine Babinet, stellvertretender Referatsleiter für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte, sowie Luca Agguzoni mit dem Thema befasst.
Google, die im Laufe des Verfahrens schon die telefonische Alternative im Anmeldeprozess anbot, setzte dem Vernehmen nach erneut auf die US-Kanzlei Cleary. Diese steht dem Digitalkonzern weltweit in kartellrechtlichen Verfahren zur Seite, insbesondere auch bei europarechtlichen Themen. Partner Deselaers teilt seine Arbeitszeit regelmäßig zwischen Köln und Brüssel auf.