Juve Plus Oktoberfest

O’zapft is noch lange nicht! Kartell- und Vergaberechtler streiten über die Wiesn

„O’zapft is!“ heißt es traditionell jedes Jahr zum Oktoberfestauftakt im ältesten Festzelt Schottenhamel in der bayerischen Landeshauptstadt. Doch ein Münchner Wirt forderte die europaweite Ausschreibung bei der Vergabe der Wiesn-Zelte. Die Vergabekammer Südbayern wies den Antrag des Gastronomens auf Nachprüfung der Vergabe ab. Der Antragsteller kündigte bereits an, Beschwerde einzulegen.

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Die WE Gutshof GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer und Wirt Alexander Egger, hatte eine Überprüfung der Vergabe für das Schottenhamel-Zelt sowie das Paulaner-Festzelt beantragt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Zuteilung der Festzelte durch die Stadt München als sogenannte Dienstleistungskonzession gilt. In diesem Fall müsste die Stadt bei der Vergabe künftig die Vorgaben des europäischen Vergaberechts berücksichtigen und ihre bisherige Praxis anpassen.

In der ersten Instanz konnte sich die Stadt München durchsetzen. Das teilte die Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörde mit. Die Vergabekammer Südbayern wies den Antrag von Egger zurück. Die Vergabekammer kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Zuweisung der beiden Festzelte das europäische Vergaberecht keine Anwendung findet. Ihrer Einschätzung nach liegt keine ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession vor.

Eine solche wäre nur gegeben, wenn die Landeshauptstadt München gegenüber den beteiligten Brauereien und Festwirten einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf hätte, dass die Festzelte während der Dauer der Oktoberfest-Öffnungszeiten betrieben werden. In den Zuteilungsverträgen sowie in den Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sei jedoch keine Verpflichtung zum Betrieb der Zelte vorgesehen (Az.: 3194.Z3-3_01-26-21).

Zulassungsverträge weiterhin in der Schwebe

Bernhard Stolz

Der Antragsteller kann nun bis zum 6. Juni Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einlegen. Bis zu einer Entscheidung darüber ist es der Landeshauptstadt München rechtlich untersagt, die entsprechenden Zulassungsverträge für die beiden Festzelte abzuschließen.

Besonders brisant ist die Situation, weil der zeitliche Druck steigt. Denn der Aufbau der Festzelte ist aufwendig und beginnt üblicherweise bereits Ende Juni. Sollte sich das Verfahren weiter verzögern, könnte sich das direkt auf die Vorbereitung des Oktoberfests auswirken.

Roland Stein

Berater WE Gutshof GmbH
Stolz Goldbrunner Klein (München): Bernhard Stolz (Vergaberecht)
Blomstein (Berlin): Dr. Roland Stein, Dr. Pascal Friton; Associates: Juliana Wimmer, Dr. Moritz Schuchert (alle Vergaberecht)
Schönefelder Ziegler (München): Benno Ziegler; Associate: Maximilian Schmid (beide Verwaltungsrecht)

Berater Landeshauptstadt München
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Marco König (Federführung), Dr. Christine Mattes (beide Vergaberecht), Dr. Matthias Karl (Kartellrecht); Associates: Dr. Rafael Müller, Simon Kaifel (beide Vergaberecht) – aus dem Markt bekannt

Benno Ziegler

Berater Festhalle Schottenhamel
GSK Stockmann: Dr. Wolfgang Würfel (Federführung; Vergaberecht; München), Dr. Antonius Jonetzki (Litigation; Hamburg); Associate: Fabian Schiefner (Vergaberecht; Berlin)

Paulaner-Brauerei
Heussen (München): Uwe-Carsten Völlink; Associate: Dr. Eva-Maria Weberling (beide Vergaberecht)

Marco König

Hintergrund: Im Vergabestreit setzte der Antragsteller auf gleich drei Kanzleien. Bereits seit längerer Zeit wird Egger von der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Münchner Kanzlei Schönefelder Ziegler vertreten. Diese begleitet ihn unter anderem auch bei dem erst kürzlich beim Verwaltungsgericht München eingereichten Eilverfahren zur Zeltvergabe beim Fest „Oiden Wiesn“, das direkt neben dem eigentlichen Oktoberfest stattfindet .

Wolfgang Würfel

Für das Nachprüfungsverfahren wurde zusätzlich der Münchner Vergaberechtler Stolz von der Kanzlei Stolz Goldbrunner Klein eingebunden. Über ihn kam wiederum Partner Stein von der Berliner Vergaberechtsboutique Blomstein in das Mandat.

Dem Vernehmen nach mandatierte die Landeshauptstadt München bereits im Vorfeld die Kartellrechtspraxis von Gleiss Lutz zu Fragen rund um das Oktoberfest. Im Verfahren vor der Vergabekammer Südbayern wurde die Stadt schließlich durch ein Münchner Team um den Vergaberechtspartner König vertreten.

Uwe-Carsten Völlink

Bei anderen vergaberechtlichen Ausschreibungen, wie etwa der Beschaffung eines neuen Rahmenvertrags für Sicherheitsdienstleistungen für das Münchner Volksfest, setzte die Stadt nach JUVE-Informationen hingegen auf das Münchner Vergaberechtsteam um Partner Tobias Osseforth von Luther.

Die Betreiber der Festzelte nahmen an der mündlichen Verhandlung als Beigeladene teil: So ließ sich Schottenhamel von GSK-Partner Würfel und dessen Team vertreten, während die Paulaner Brauerei auf die Beratung durch den Münchner Heussen-Partner Völlink vertraute. Heussen verfügt über gute Mandatskontakte in die Schörghuber Gruppe.

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