Ein Hörmann-Patent für Hubgliedertore ist nichtig, ein weiteres wurde umfangreich eingeschränkt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im bereits seit über einem Jahrzehnt schwelenden Patentstreit zwischen der Hörmann KG und der italienischen Metechno Industrie S.P.A. um Garagentore entschieden.
Mit dem Urteil ist wieder Bewegung in den gesamten Verfahrenskomplex gekommen. Hörmann war in den 1990er-Jahren aus diversen Patenten gegen konkurrierende Hersteller und Händler vorgegangen. Zunächst hatte das Unternehmen Verletzungsklage am Landgericht Braunschweig, dann in München und Mannheim anhängig gemacht.
Ende der 1990er-Jahre verklagte Hörmann auch die italienische Metechno, die sich ihrerseits mit Nichtigkeitsklagen gegen die Klagepatente zur Wehr setzte. Der BGH folgte mit seinem Urteil dem für Metechno bereits positiven Nichtigkeitsurteil des 2. Senats des Bundespatentgerichts von 2005. Nach dem Nichtigkeitsurteil werden nun die vorübergehend ausgesetzten, aber noch ausstehenden Verfahren wieder aufgenommen. Entscheidungen sind hier allerdings noch nicht ergangen.
Mit dem Urteil äußerten sich die Karlsruher Richter erstmalig auch zu der Frage, wann eine unzulässige Erweiterung einer Patentanmeldung vorliegt. Dies sei der Fall, wenn sich der Gegenstand des Patents für den Fachmann erst aufgrund eigener, von seinem Fachwissen getragenen Überlegungen ergibt, nachdem er die ursprünglichen Unterlagen zur Kenntnis genommen hatte.
Damit knüpfen die Richter an die Rechtsprechung zur Offenbarung aus ihrer Entscheidung um den Wirkstoff Olanzapin 2009 an (mehr…).
Vertreter Hörmann
Leinweber & Zimmermann (München): nicht bekannt (Patentanwälte)
Engel & Rinkler (Karlsruhe): Friedrich-Wilhelm Engel (BGH-Anwalt)
Vertreter Metecno
Preu Bohlig & Partner (München): Dr. Michael Buddeberg
Müller-Boré & Partner (München): Dr. Daniele Schiuma (Patentanwalt)
Jordan & Hall (Karlsruhe): Götz Jordan (BGH-Anwalt)
Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat
Uwe Scharen (Vorsitzender Richter)
Bundespatentgericht, 2. Senat
Lars Meinhardt (Vorsitzender Richter)