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Patentstreitigkeiten zwischen Honeywell und BorgWarner

Prozessvertreter Honeywell: Bird & Bird (Düsseldorf): Wolfgang von Meibom, Christian Harmsen Patentanwälte Honeywell: Tiedtke Bühling Kinne & Partner (München): Dr. Georgi Chivariov Prozessvertreter BorgWarner: Krieger Gentz Mes & Graf v. der Groeben (Düsseldorf): Gereon Rother Patentanwälte BorgWarner: Westphal, Mussgnug & Partner (Villingen-Schwenningen): Dr. Peter Neunert In einer Reihe von internationalen Patentstreitigkeiten um Turbolader mit variabler Turbinengeometrie stehen sich seit Dezember 2001 Honeywell und der Automobilzulieferer BorgWarner gegenüber. Nun konnte Honeywell vor dem Düsseldorfer Landgericht einen Erfolg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erlangen. Als Patentinhaberin war Honeywell Ende letzten Jahres gegen ein konkurrierendes Produkt von BorgWarner vorgegangen. In Deutschland, Frankreich und Italien machte die Patentinhaberin eine Reihe von einstweiligen Verfügungsverfahren anhängig, woraufhin BorWarner die Produktion auf einen alternativen Turbolader umstellte. Hierauf reagierte Honeywell allerdings mit einem zweiten Angriff, u.a. mit dem nun in Düsseldorf entschiedenen Eilverfahren. Die Beklagte legte zwischenzeitlich Berufung gegen das Urteil ein. Die Hauptsacheklage wird im Dezember verhandelt.

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Prozessvertreter Honeywell: Bird & Bird (Düsseldorf): Wolfgang von Meibom, Christian Harmsen Patentanwälte Honeywell: Tiedtke Bühling Kinne & Partner (München): Dr. Georgi Chivariov Prozessvertreter BorgWarner: Krieger Gentz Mes & Graf v. der Groeben (Düsseldorf): Gereon Rother Patentanwälte BorgWarner: Westphal, Mussgnug & Partner (Villingen-Schwenningen): Dr. Peter Neunert In einer Reihe von internationalen Patentstreitigkeiten um Turbolader mit variabler Turbinengeometrie stehen sich seit Dezember 2001 Honeywell und der Automobilzulieferer BorgWarner gegenüber. Nun konnte Honeywell vor dem Düsseldorfer Landgericht einen Erfolg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erlangen. Als Patentinhaberin war Honeywell Ende letzten Jahres gegen ein konkurrierendes Produkt von BorgWarner vorgegangen. In Deutschland, Frankreich und Italien machte die Patentinhaberin eine Reihe von einstweiligen Verfügungsverfahren anhängig, woraufhin BorWarner die Produktion auf einen alternativen Turbolader umstellte. Hierauf reagierte Honeywell allerdings mit einem zweiten Angriff, u.a. mit dem nun in Düsseldorf entschiedenen Eilverfahren. Die Beklagte legte zwischenzeitlich Berufung gegen das Urteil ein. Die Hauptsacheklage wird im Dezember verhandelt.

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