Freshfields bringt Streit um Pauschalzins vor Verfassungsgericht
Ist der pauschale Zinssatz von sechs Prozent zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in Zeiten niedriger Zinsen noch zeitgemäß? Das Finanzgericht Köln hat dies jetzt in einem Musterverfahren verneint und einen Streit um eine umstrittene Vorschrift im Einkommensteuergesetz (EStG) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Verfahren bleibt so lange ausgesetzt (Az..10 K 977/17). Halten die Karlsruher Richter den so genannten Rechnungszinsfuß von sechs Prozent ebenfalls für verfassungswidrig, könnte dies den Fiskus viele Milliarden Euro kosten.
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