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Bestatterverband siegt mit CMS beim Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat die Informationspflicht bei Preisvergleichsportalen gestärkt und erweitert. Zukünftig müssen Vergleichsportale darauf hinweisen, wenn sie nur Anbieter auflisten, von denen sie eine Provision erhalten. Die Entscheidung hat der Bundesverband Deutscher Bestatter mit einer Klage gegen das Preisvergleichsportal Bestattungsvergleich.de erstritten.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Informationspflicht bei Preisvergleichsportalen gestärkt und erweitert. Zukünftig müssen Vergleichsportale darauf hinweisen, wenn sie nur Anbieter auflisten, von denen sie eine Provision erhalten. Die Entscheidung hat der Bundesverband Deutscher Bestatter mit einer Klage gegen das Preisvergleichsportal Bestattungsvergleich.de erstritten (I ZR 55/16).

Sabine Mußotter
Sabine Mußotter

Das Portal hatte nur solche Anbieter gelistet, die im Fall eines Vertragsschlusses mit dem Kunden auch eine Provision an den Portalbetreiber zahlen. Laut BGH ist diese eine wesentliche Information, die dem Nutzer nicht vorenthalten werden darf. Grundsätzliche Bedeutung hat das BGH-Urteil, da die Entscheidung alle Preisvergleichsportale betrifft.

Nachdem der Bundesverband Deutscher Bestatter in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin (91 O 19/14) Recht bekommen hatte, unterlag er in der zweiten vor dem Kammergericht (5 U 129/14). Die daraufhin beim BGH eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde hatte Erfolg.

Vertreter Bundesverband Deutscher Bestatter
CMS Hasche Sigle (Berlin): Prof. Dr. Winfried Bullinger, Sabine Mußotter (beide IP)
Inhouse Recht: Stephan Neuser (Geschäftsführer), Antje Bisping 
Baukelmann Tretter (Karlsruhe): Norbert Tretter (BGH-Vertretung)

Vertreter Bestattungsvergleich.de
Spirit (Leipzig): Jan Marschner, Dr. Jonas Kahl (beide IP)
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

Bundesgerichtshofs, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Wolfgang Büscher (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: CMS ist regelmäßig für den Bestatterverband tätig und war für die Mandantin auch schon in ähnliche Verfahren involviert. Auch die Mandatierung von Tretter als BGH-Vertretung war nicht das erste mal. Verstärkung bekam CMS von der Inhousejuristin Bisping, wie aus dem Markt bekannt wurde.

Mit Spirit setzte der Beklagte auf eine Leipziger Einheit mit wettbewerbsrechtlichem Schwerpunkt, die schon früher für das Portal tätig war. In erster Instanz führte Marschner das Verfahren, im der zweiten übernahm Kahl. BGH-Anwalt Rohnke, der häufig auch an der Seite von CMS zu sehen ist, arbeitete mit Spirit ebenfalls in der Vergangenheit zusammen.

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