Juve Plus Ausstrahlung erlaubt

Hessischer Rundfunk vor BGH mit FPS erfolgreich

Der Hessische Rundfunk darf eine Sendung der Produktion 'Entweder Broder – Die Deutschland-Safari' ausstrahlen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte die Teilnehmerin einer Demonstration, die in der Sendung gefilmt worden war.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Hessische Rundfunk (HR) darf eine Sendung der Produktion ‚Entweder Broder – Die Deutschland-Safari‘ ausstrahlen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte die Teilnehmerin einer Demonstration, die in der Sendung gefilmt worden war.

Markus Dinnes
Markus Dinnes

Der BGH hob nun ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das dem HR die Ausstrahlung untersagt hatte. Die Klägerin hatte an einer Demonstration vor dem Brandenburger Tor teilgenommen. Bei den Aufnahmen hatte sie mit dem Journalisten Henryk Broder über den Anlass und die Hintergründe der Demonstration diskutiert. Einen Tag später widerrief sie ihre Einwilligung zur Ausstrahlung. Das Landgericht Frankfurt hatte in erster Instanz den Widerruf für unwirksam erklärt. Das OLG gab der Klage dagegen statt, weil es nicht erwiesen sei, dass die Klägerin über den Zweck und die anschließende Veröffentlichung genügend informiert war.

Die Karlsruher Richter stärken mit dem Urteil die Rechte des Senders. Sie werteten die Aufnahmen der Demonstration als zeitgeschichtliches Ereignis von öffentlichem Interesse. Der BGH folgt damit einem Trend, der sich in den vergangenen Jahren im Presse- und Äußerungsrecht zunehmend abzeichnet. Denn obwohl das Presse- und Äußerungsrecht stark vom Einzelfall abhängig ist, hat sich zuletzt herauskristallisiert, dass Gerichte immer häufiger zugunsten der Verlage und Sender entscheiden. So ging zuletzt etwa das Verfahren zwischen Bruno Eyron und Axel Springer Verlag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten des Verlages aus (mehr…).

Vertreter Hessischer Rundfunk
FPS Fritze Wicke Seelig (Frankfurt): Dr. Markus Dinnes (Federführung); Associate: Maxim Eifinger (beide Presserecht)
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe): Dr. Hermann Büttner (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Klägerin
Olaf Kretzschmar (Neustadt in Holstein) – aus dem Markt bekannt
von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Gregor Galke (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Der Hessische Rundfunk vertraut schon seit mehreren Jahren auf FPS-Partner Dinnes, der das Verfahren in den ersten beiden Instanzen geführt hatte. Die Kanzlei ist regelmäßig für den Sender tätig, vor allem, wenn der Gerichtsstandort in Frankfurt ist. So etwa in dem Verfahren gegen Stefan Raab. Damals ging es um die Frage, ob Stefan Raab Ausschnitte aus HR-Sendungen in seiner Sendung ‚TV Total‘ verwenden darf. Ansonsten mandatiert der Sender ebenso Michael Fricke aus dem Hamburger Büro von CMS Hasche Sigle.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de