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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rollt einen der bekanntesten Kartellfälle Deutschlands neu auf. Gegen 22 Wursthersteller und drei Dutzend Einzelpersonen hatte das Kartellamt 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Zwei Drittel davon musste das Amt abschreiben, weil Unternehmen sich durch Umstrukturierungen der Strafe entzogen, was der deutschen Sprache immerhin das Wort Wurstlücke bescherte. Nun klagen drei Hersteller, die nicht durch diese Lücke schlüpfen konnten, gegen ihr Bußgeld.