Juve Plus Prozesskostenklage

Oexmann für Kettenraucher erfolgreich

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Der Bundesgerichtshof hat Mitte März 2003 der Klage eines Kettenrauchers gegen seine Rechtschutzversicherung stattgegeben. Die Versicherung ist nach dem Urteil verpflichtet, die Prozesskosten für eine Schadensersatzklage gegen den Zigaretten-Hersteller Reemtsma zu gewähren.Berater Reemtsma

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Latham & Watkins Schön Nolte (Hamburg): Dr. Ulrich Börger

Vertreter des Klägers Wolfgang Heine

Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhardt Oexmann

Geklagt hatte der 55-jährige Kettenraucher Wolfgang Heine, der den Tabakkonzern für seinen Herzinfarkt im Jahre 1993 sowie eine Reihe anderer gesundheitlicher Beschwerden haftbar machen will. Reemtsma sei grob fahrlässig gewesen, weil das Unternehmen keine Warnhinweise zu der suchterregenden Wirkung verschiedener Wirkstoffe angebracht habe.

Obwohl der BGH den Weg für Heines eigentliche Klage gegen Reemtsma nun freigemacht hat, kommentierte Unternehmensanwalt Dr. Ulrich Börger das Urteil gelassen. Die Chancen des Klägers seien im nun kommenden Prozess weder besser noch schlechter als vorher. Allerdings könnte es jetzt zu einer Zunahme von Klagen gegen Zigarettenhersteller kommen, sagte Börger.

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