Latham & Watkins Schön Nolte (Hamburg): Dr. Ulrich Börger
Vertreter des Klägers Wolfgang Heine
Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhardt Oexmann
Geklagt hatte der 55-jährige Kettenraucher Wolfgang Heine, der den Tabakkonzern für seinen Herzinfarkt im Jahre 1993 sowie eine Reihe anderer gesundheitlicher Beschwerden haftbar machen will. Reemtsma sei grob fahrlässig gewesen, weil das Unternehmen keine Warnhinweise zu der suchterregenden Wirkung verschiedener Wirkstoffe angebracht habe.
Obwohl der BGH den Weg für Heines eigentliche Klage gegen Reemtsma nun freigemacht hat, kommentierte Unternehmensanwalt Dr. Ulrich Börger das Urteil gelassen. Die Chancen des Klägers seien im nun kommenden Prozess weder besser noch schlechter als vorher. Allerdings könnte es jetzt zu einer Zunahme von Klagen gegen Zigarettenhersteller kommen, sagte Börger.