Streit um Verjährung

RAG wehrt mit Hall und Kümmerlein Schadensersatzansprüche ab

Die Ruhrkohle AG-Nachfolgerin RAG hat sich vor dem BGH in einem Post-M&A-Streit gegen die LMT durchgesetzt, einen mittelständischen Spezialmaschinenbauer aus dem schleswig-holsteinischen Schwarzenbek.

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Im Fokus stand eine Transaktion von 1988, das Verfahren lief seit 2016. Die unterlegene Klägerin will Verfassungsbeschwerde einlegen. Ein in der Sache gefälltes Urteil vor dem OLG Hamm (Az. 27 U 93/19) ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision zurückgewiesen hat (Az. VIII ZR 72/22). Im Kern stand der Vorwurf einer Garantieverletzung im Raum, ein gängiger Sachverhalt in Post-M&A-Streitigkeiten. Strittig waren etwa Gewässer- und Bodenverunreinigungen auf einem Grundstück, das Teil der Transaktion war. 

Die gegenüber der RAG reklamierten Schadensersatzansprüche sollen sich nach Auskunft von Verfahrensbeteiligten in einer „deutlich zweistelligen Millionenhöhe“ bewegt haben. Es gab im Lauf der Jahre umfangreiche Beweisaufnahmen, die mündliche Verhandlung nahm eine Vielzahl von Terminen in Anspruch. Prozessverlängernd wirkten sich auch Umstrukturierungen auf beiden Seiten aus.

Nachdem das Landgericht Bochum 2019 zugunsten der Klägerin entschieden hatte, wies das OLG Hamm die Klage im Februar ab. Die Berufungsrichter sahen die regelmäßige Verjährung von drei Jahren als gegeben an. Die Seite der Klägerin hatte sich auf eine aus Garantien resultierende Frist von drei Jahrzehnten berufen. Nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde seitens des BGH strebt die Klägerin nach JUVE-Informationen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.     

Sebastian Longrée

Vertreter RAG
Inhouse Recht (Essen): Deina Rehermann (Leiterin Recht/Compliance/Revision), Marion Plinke (Stellvertretende Leiterin Recht/Compliance/Revision)
Dr. Reiner Hall (Karlsruhe); BGH-Vertretung
Kümmerlein (Essen): Dr. Sebastian Longrée, Dr. Katja Longrée (beide Federführung; Litigation)

Anton Maurer

Vertreter LMT
Prof. Hilmar Raeschke-Kessler (Ettlingen); BGH-Vertretung
Anton Maurer (Stuttgart): Dr. Anton Maurer (Litigation) 

Bundesgerichtshof, 8. Zivilsenat
Dr. Ralph Bünger (Vorsitzender Richter), Frank Kosziol, Simone Wiegand, Dr. Susanne Matussek, Dr. Sonja Böhm 

Oberlandesgericht Hamm, 27. Zivilsenat
Martin Zarth (Vors. Richter), Dr. Johannes Wieseler, Dirk Pelzer

Reiner Hall

Hintergrund: Die RAG wurde vor dem BGH von Hall vertreten, den Sebastian Longrée bereits seit seiner Zeit bei Hengeler Mueller kennt. Dort war der heutige Kümmerlein-Partner bis 2011 Associate. Kümmerlein vertrat hier eine langjährige Stammmandantin, für die sie in Streitfällen, aber auch vielfach projektbezogen tätig ist.

Hilmar Raeschke-Kessler

Die Gegenseite beauftragte Einzelanwalt Mauer, der ab 1983 für CMS tätig war und dort 2016 als Partner ausschied. Mauer widmet sich seither in eigener Kanzlei Schiedsrichter- und Parteivertretermandaten. LMT ist seine langjährige Mandantin. In der 3. Instanz übernahm mit Ettlinger Raeschke-Kessler ein langjähriger BGH-Vertreter (seit 1986). Raeschke-Kessler startete seine Karriere 1975 beim CMS-Vorläufer Peltzer & Riesenkampff und ist ebenfalls ein oft bestellter Schiedsrichter.     

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