Juve Plus Rundfunkbeitrag

Sixt verliert mit Versteyl vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat zum dritten Mal in diesem Jahr bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Waren zuvor Privatpersonen als Kläger aufgetreten, versuchten im jüngsten Verfahren die Unternehmen Sixt und Netto erfolglos, die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu beanstanden.

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Holger Jacobj
Holger Jacobj

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