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Zwischen 1978 und 2015 hat die baden-württembergische Forstverwaltung den Verkauf von Rundholz zu weiten Teilen zentral abgewickelt – und dabei gegen Kartellrecht verstoßen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden (Az. 2 U 30/22). Gegen das Land hatte eine Reihe von Sägewerken gemeinsam geklagt. Wie das Gericht mitteilte, steht ihnen nun dem Grunde nach Schadensersatz zu. Die Schadenshöhe ist allerdings noch offen und muss in einem neuen Prozess vor dem Landgericht geklärt werden.