Juve Plus OLG zum Rundholzkartell

Sammelklagen sind okay – die Holzvermarktung im Ländle nicht

Das OLG Stuttgart hat ein Urteil mit Sprengkraft gefällt: Die zentrale Abwicklung des Holzverkaufs in Baden-Württemberg war kartellrechtswidrig. Damit ebnet es nicht nur den klagenden Sägewerken den Weg zu Schadensersatz – es verwirft auch Bedenken der Vorinstanz, ob denn ein prozessfinanziertes Klagevehikel überhaupt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar ist.

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Zwischen 1978 und 2015 hat die baden-württembergische Forstverwaltung den Verkauf von Rundholz zu weiten Teilen zentral abgewickelt – und dabei gegen Kartellrecht verstoßen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden (Az. 2 U 30/22). Gegen das Land hatte eine Reihe von Sägewerken gemeinsam geklagt. Wie das Gericht mitteilte, steht ihnen nun dem Grunde nach Schadensersatz zu. Die Schadenshöhe ist allerdings noch offen und muss in einem neuen Prozess vor dem Landgericht geklärt werden.

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