Juve Plus Scala-Sparverträge

Lang erringt weiteren Sieg gegen Sparkasse Ulm

Die Sparkasse Ulm hat kein Recht zur Kündigung, Anpassung oder Aufhebung hochverzinster Sparverträge. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart gestern per Stuhlurteil in zwei Fällen. Es bestätigte damit die Urteile des Landgerichts Ulm von Januar. Zur Frage der Vertragskündigung ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Lang, Christoph
Lang, Christoph

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