Das Fürstliche Obergericht im liechtensteinischen Vaduz hat dem ehemaligen Springreiter Paul Schockemöhle rund acht Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Zwei Mitarbeiter des damaligen Treuhänders von Schockemöhle, Herbert Batliner, hatten 1996 dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Daten über ihren Mandanten zugespielt, die letztendlich zur Staatsanwaltschaft Bochum gelangten. Darauf hin wurde Schockemöhle wegen Steuerhinterziehung verurteilt und musste 17 Millionen Schweizer Franken an den deutschen Fiskus zurückzahlen.Schockemöhles Argument vor Gericht: Hätte Batliner ihn rechtzeitig und nicht erst ein halbes Jahr später über den Datendiebstahl informiert, hätte er sich noch mit dem Finanzamt einigen können. Dieser Begründung folgte das Gericht zumindest teilweise. Batliner hat umgehend angekündigt, das Urteil anzufechten. (Ulrike Hümmer)
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