Damit hob das Gericht auch das ursprüngliche Urteil der 1. Zivilkammer in Bonn vom März 2000 auf, wonach die Baufirmen alleine für den Schaden hätten aufkommen müssen. In dem seit 2005 laufenden Verfahren vor dem Bonner LG ging es nun noch um die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes.
Bei der nun erzielten Einigung verzichtet die Bundesrepublik – vor allem vor dem Hintergrund eines zu erwartenden langen Rechtsstreits – auf knapp 20 Millionen Euro. Der Vergleich beendet das Verfahren vor dem Bonner LG.
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
Wolfgang Lorenzen (Siegburg) – aus dem Markt bekannt
Vertreter HBW, HBM, Hollandsche Beton
Kapellmann und Partner (Mönchengladbach): Prof. Dr. Klaus Kapellmann, Prof. Dr. Werner Langen, Dr. Jochen Markus
Landgericht Bonn, 1. Zivilkammer
Heinz Sonnenberger (Vorsitzender Richter)
Kapellmann hat die holländischen Baufirmen bereits in den Verfahren vor dem OLG Köln und dem BgH vertreten (JUVE 09/03, 01/01).
Nachtrag JUVE 02/2008:
Die Bundesrepublik hat in dem beschriebenen Schürmann-Prozess nur einen geringen Anteil ihrer Schadensersatzforderung realisieren können: Von anfänglich geforderten 187 Millionen zahlen die beklagetn Baufirmen nun rund 38,8 Millionen plus 16,2 Millionen Euro Zinsen.