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Sara Lee war vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen diese in verschiedenen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren wegen Patentverletzung vorgegangen. Das LG untersagte daraufhin einigen Kaffeeröstern den Vertrieb ihrer Produkte wegen mittelbarer Patentverletzung. Daraufhin gingen die Beklagten zum Gegenangriff über und erhoben vor dem Europäischen Patentamt in mehreren parallelen Verfahren Einspruch gegen das Sara-Lee-Patent.