Sieg gegen Kartellamt

Erfolg für Edeka und Tengelmann mit White & Case und Hermanns Wagner Brück

Das Bundeskartellamt hätte es der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann Ende 2014 nicht verbieten dürfen, über den Wettbewerber Edeka Waren zu beziehen. Dies entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Es ist ein Teilerfolg für die Lebensmittelhändler, deren beabsichtigte Fusion inzwischen Gegenstand mehrerer Gerichtsprozesse ist. Über den Ausgang des immer noch laufenden Ministererlaubnis-Verfahrens sagt die Entscheidung aber nichts aus.

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Brück_Johann
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Nach Auffassung der Bonner Wettbewerbshüter hätten die Unternehmen mit ihrer Vereinbarung die beabsichtigte Fusion vorweggenommen, was nicht zulässig wäre. Denn während die Kartellbehörden ein Fusionsvorhaben prüfen, dürfen die beteiligten Unternehmen noch keine Tatsachen schaffen, indem sie so zusammenarbeiten, als wäre die Fusion bereits genehmigt. Gegen den entsprechenden Untersagungsbeschluss des Kartellamts vom Dezember 2014 hatten Edeka und Tengelmann Beschwerde beim OLG eingelegt. 

Bevor die Richter sich überhaupt mit dem Fall befassen konnten, entschied aber das Bundeskartellamt Anfang April, dass die Fusion der beiden Lebensmittelhändler nicht zulässig ist. Damit hatte sich zwar vordergründig auch der Einkaufs-Beschluss erledigt, da dieser nur für die Dauer der Fusionskontrolle galt. Allerdings wollten die Unternehmen trotzdem prüfen lassen, ob das Verbot der Einkaufsvereinbarung rechtens war. Ihre Argumentation: Es handelte sich nicht um einen kartellrechtlich heiklen gemeinsamen Wareneinkauf, sondern Tengelmann hätte Waren bei Edeka gekauft. Edeka hätte quasi als Großhändler fungiert, und das wäre trotz des laufenden Fusionskontrollverfahrens unproblematisch gewesen.

So sahen es nun auch die OLG-Richter. Da Edeka und vor allem Tengelmann Geld mit der zu Unrecht untersagten Vereinbarung gespart hätten, könnten die Unternehmen das Bundeskartellamt – das heißt: die Bundesrepublik – auf Schadensersatz verklagen. Nach dem Verbot der Fusion hatten Edeka und Tengelmann eine Sondererlaubnis des Bundeswirtschaftsministers für ihr Vorhaben beantragt. Sigmar Gabriel (SPD) hat darüber noch nicht entschieden, allerdings rechnen die Beteiligten täglich mit einem Signal. Auf die Frage, ob die Fusion auf diesem Weg doch noch zustande kommt, hat das heutige OLG-Urteil keinen Einfluss. 

Vertreter Edeka
White & Case (Hamburg): Dr. Börries Ahrens, Dr. Justus Herrlinger; Associate: Heiner Mecklenburg

Vertreter Tengelmann
Hermanns Wagner Brück (Düsseldorf): Johann Brück, Corinna Neunzig, Dr. Achim Wagner

Vertreter Bundeskartellamt
Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft (Leiter Prozessabteilung), Dr. Felix Engelsing (2. Beschlussabteilung), Judith Holin, Anja Scheidgen, Christian Bergs

Vertreter Rewe (Beigeladene)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Michael Esser; Associates: Dr. Jan Höft, Dr. Florian Huerkamp

Vertreter Coop (Beigeladene)
WilmerHale (Frankfurt): Dr. Christofer Eggers 

Vertreter Norma (Beigeladene)
Fries (Nürnberg): Dr. Dr. Thomas Fries, Dr. Andreas Schröder

Vertreter Markant (Beigeladene)
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Matthias Karl – aus dem Markt bekannt

Vertreter Kaufland (Beigeladene)
Noerr (Berlin): Dr. Fabian Badtke; Associate: Robert Pahlen

Oberlandesgericht Düsseldorf,  1. Kartellsenat
Prof. Dr. Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter), Dr. Christine Maimann, Prof. Dr. Andrea Lohse

Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt und bereits seit Beginn der Verfahren um die geplante Fusion für ihre Mandanten tätig.

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