Juve Plus Sieg im Erbstreit

Friede Springer erfolgreich mit Broich Bezzenberger

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Friede Springer bleibt Mehrheitseignerin des Medienkonzerns Axel Springer AG.

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Die Witwe des Verlagsgründers Axel C. Springer hat den Erbstreit um dessen Vermögen gegen den Enkel Axel Sven Springer gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamburg wies die Berufung des Enkels gegen ein Urteil der Vorinstanz vom September 2004 zurück und ließ eine Revision nicht zu.

Axel Sven Springer hatte einen höheren Erbanteil eingefordert und seit über fünf Jahren gegen die fünfte und letzte Ehefrau seines Großvaters prozessiert. Der Enkel hatte eine Vereinbarung aus dem Jahr 1985 angefochten. Eine Neubewertung der Erbanteile hätte weitreichende Folgen gehabt: Axel Sven wäre nach Friede Springer zum zweitgrößten Anteilseigner des Konzerns aufgestiegen. Zudem wäre die Aktienmehrheit der stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats dahin gewesen.

In seinem ursprünglichen Testament hatte Axel C. Springer verfügt, dass sein Lieblingsenkel Axel Sven 25 Prozent an Europas größtem Verlagshaus erhalten sollte. Mit über 50 Prozent bedachte der Verleger seine Ehefrau, die restlichen Anteile sollten an seine Tochter gehen. Rund fünf Wochen nach dem Tod des Verlegers hatte dessen Intimus und Testamentsvollstrecker Bernhard Servatius eine andere Version des letzten Willens verkündet. Nach dieser Verteilung sollte Friede Springer 70 Prozent erhalten, sein Enkel dagegen nur fünf Prozent. Ohne sich in der Sache zu beraten, akzeptierte auch Axel Sven diese Vereinbarung zunächst.

Später gab er dann an, über den neuen Inhalt arglistig getäuscht worden zu sein. Nach seiner Ansicht sei zudem vor dem Tod des Großvaters genug Zeit gewesen, den Entwurf eines neuen Testaments umzusetzen.

An der Wirksamkeit der Übertragung der Erbteile bestehe kein Zweifel, so urteilten die Richter jetzt und beriefen sich auch auf Zeitzeugen. Axel Sven Springer steht nun noch der Weg zum Bundesgerichtshof offen.

Vertreter Axel Sven Springer

KANZLEI DR. STOLL (Frankfurt): Dr. Jutta Stoll

HEINE & PARTNER (Hamburg): Oliver Heine

Vertreter Friede Springer

BROICH BEZZENBERGER (Berlin): Dr. Gerold Bezzenberger (Federführung), Karin Arnold, Dr. Thomas Keul

Hanseatisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat

Gerold Möller (Vorsitzender Richter)

In dem hochbrisanten Fall vertrauten beide Parteien auf ihre langjährigen Berater. Gerold Bezzenberger begleitete Friede Springer bereits in der Auseinandersetzung mit Leo Kirch. Kirch hatte der Axel Springer AG vorgeworfen, durch die Ankündigung einer Beteiligung an ProSiebenSat.1 die Insolvenz seines Fernsehimperiums mit verschuldet zu haben.

Die Hamburger Kanzlei Heine & Partner ist in prominenten Mandaten bislang selten auffällig geworden. Partner Oliver Heine hat jedoch Erfahrung in der Beratung von Verlegerfamilien. Bekannt ist unter anderem seine Tätigkeit für die Eigentümerfamilie der Braunschweiger Zeitung beim Verkauf an die WAZ-Gruppe im Frühjahr 2007. Mit Axel Sven Springer verbindet Heine eine lange Mandatsbeziehung. Als sich der Verlegerenkel aus persönlichen Gründen im Jahr 2005 aus dem Aufsichtsrat der Axel Springer AG zurückzog, nahm der Hamburger Anwalt seinen Platz ein. Nach Medienberichten ist Heine dort weiter der Interessensvertreter seines Mandanten.

An der Seite des Enkels war in beiden Instanzen zudem die Frankfurter Einzelanwältin Jutta Stoll dabei. Stoll ist für ihre Beratung in komplexen, gesellschaftsrechtlichen Verfahren bekannt. Für internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führt sie regelmäßig Prozesse.

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