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Chemikalien-Joint-Venture erringt mit Oppenländer Aufschub für kartellrechtliche Entflechtung

Das Chemiehandels-Joint-Venture zwischen Brenntag und CG Chemikalien muss einer Entflechtungsanordnung des Bundeskartellamts keine Folge leisten, bevor über ihr Rechtsmittel gegen diese Verfügung gerichtlich entschieden worden ist. Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat Signalwirkung für eine große Zahl an Parallelfällen in der Asphaltproduktionsbranche.

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Matthias Ulshöfer
Matthias Ulshöfer

Das Bundeskartellamt hatte im November 2012 dem Joint Venture (der in Hannover ansässigen CVH Chemie-Vertrieb Gruppe) die Auflösung befohlen. Der Hintergrund dafür ist die Zusammensetzung des Gesellschafterkreises, aus dem das Amt eine Gefahr für den freien Wettbewerb ableitet. An der CVH sind der international tätige Chemikalienhändler Brenntag zu 51 Prozent und der inhabergeführte Mittelständler CG Chemikalien zu 49 Prozent beteiligt.

Das Bundeskartellamt beruft sich bei seiner Argumentation auf die Bundesgerichtshof-Rechtsprechung im Fall Nord KS/Xella (4. März 2008 Az. KVZ 55/07): Es ist der Ansicht, dass Gemeinschaftsunternehmen den freien Wettbewerb gefährden, wenn deren Gesellschafter auch außerhalb des Joint Ventures in derselben Branche tätig sind. Schon die Möglichkeit, dass es zu einem koordinierten Marktverhalten kommt, führt nach dieser Lesart der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu, ein Joint Venture als kartellrechtswidrig einzustufen. Die zugrunde liegenden Verträge seien daher nichtig und das Joint Venture müsse beendet werden. 

Thomas Wessely
Thomas Wessely

Um jeden wettbewerbsbeschränkenden Effekt so schnell wie möglich zu beseitigen, haben Rechtsmittel gegen solche Anordnungen üblicherweise keine aufschiebende Wirkung. Das OLG Düsseldorf stellte jetzt aber fest, dass im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten zu hart wären, zumal es Zweifel an der Gültigkeit der Kartellamtsmaßnahmen gebe. Deshalb könne zuerst der Streit über die Entflechtung juristisch ausgefochten werden.

Unter anderem monierten die OLG-Richter in dem Beschluss, dass das Bundeskartellamt wichtige Gesichtspunkte bei seiner Entflechtungsentscheidung nicht berücksichtigt habe. Es habe sich etwa nicht „auch nur ansatzweise“ damit befasst, dass CVH, Brenntag und CG Chemikalien angaben, sehr wohl im Wettbewerb miteinander zu stehen. Dabei sei das Verhältnis zwischen CG Chemikalien und Brenntag angespannt, seit Letztere 2007 als Kronzeugin ein Kartell aufdeckte, durch das CG Chemikalien ein Bußgeld kassierte.

Baustoffbranche von vielzähligen Entflechtungsanordnungen betroffen

Der Beschluss dürfte von der Baustoffbranche aufmerksam beobachtet werden, auch wenn es einen Fall aus dem Chemiehandel betrifft. Denn das Kartellamt hat ebenfalls Entflechtungspläne von einer großen Zahl an Gemeinschaftsunternehmen aus der Walzasphaltproduktion gefordert, einem regional sehr zersplitterten Zuliefermarkt für den Straßenbau.

Dies musste bis zum 7. Juli 2013 geschehen, bis zum Jahresende 2013 sollen die Entflechtungen nach den Vorstellungen der Behörde umgesetzt werden. Die Bonner Kartellbehörde hat vor allem den Verdacht, dass der Wettbewerb dadurch eingeschränkt wird, dass sich die vier großen Marktakteure Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna oft und wechselnd an verschiedenen Gemeinschaftsunternehmen mit Mittelständlern beteiligen.

Vertreter CVH Chemie-Vertrieb
Oppenländer (Stuttgart): Dr. Mathias Ulshöfer (Kartellrecht)

Vertreter Brenntag Germany Holding
Freshfields Bruckhaus Deringer (Brüssel): Dr. Thomas Wessely; Associate: Daniela Dratvova (beide Kartellrecht)

Vertreter CG Chemikalien
Jacobsen (Berlin): Uwe Wellmann (Kartellrecht)

Bundeskartellamt – 3. Beschlussabteilung
Eberhard Temme (Vorsitzender)

OLG Düsseldorf – 1. Kartellsenat
Dr. Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter), Jürgen Breiler, Lars Lingrün

Hintergrund: Oppenländer-Partner Ulshöfer war bereits in dem Fall Nord KS/Xella tätig und vertritt in den aktuell laufenden Entflechtungsverfahren gegen Gemeinschaftsunternehmen der Walzasphaltbranche eine ganze Reihe von Gemeinschaftsunternehmen. 

In Entflechtungsfällen der Asphaltproduktionsbranche sind auch die Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff mit Dr. Christoph Peter und Gleiss Lutz mit Dr. Matthias Karl aus Stuttgart seit Langem tätig. Für Strabag soll neben deren ausgelagerter Rechtsabteilung, der CLS Construction Legal Services, auch Freshfields-Partner Dr. Frank Montag tätig sein.

Brenntag arbeitet auch in anderen Rechtsgebieten regelmäßig mit Freshfields zusammen und ist schon seit einigen Jahren Mandant im Brüsseler Büro der Kanzlei. Der dortige Partner Wessely vertrat das Unternehmen auch schon im Kartellverfahren ‚Chemiedistribution‘, in dem Brenntag in Deutschland und anderen Ländern als Kronzeugin aufgetreten war.

Der Berliner Kartellrechtler Wellmann hat seine Mandantin ebenfalls bereits in diesem Kartellverfahren vertreten. Seine Kanzlei um den erfahrenen Namenspartner Jacobsen ist auch für den österreichischen Faserhersteller Lenzing im Einsatz. Das Unternehmen möchte sich mehrheitlich an dem Viskosefaserproduzenten Kelheim Fibres beteiligen. Seine Beschwerde gegen das Fusionsverbot geht aktuell zum BGH (mehr…).

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