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Squire wehrt Klage gegen Lettland ab – Luther-Schiedsrichter überstimmt

Ein UNCITRAL-Schiedsgericht hat eine 23-Millionen-Euro-Klage des Schweizer Investors RSE gegen Lettland abgewiesen. Der Staat darf dank einer sogenannten ‚Denial of Benefits‘-Klausel dem Kläger den Investitionsschutz verwehren. Der vom Kläger benannte Schiedsrichter war damit nicht einverstanden.

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Es ist eine Fallkonstellation, wie es sie häufig gibt in Investitionsschutzverfahren: Ein Investor, hier die in der Schweiz registrierte RSE Holdings, fordert eine Entschädigung dafür, dass Lettland den regulatorischen Rahmen für den Verkauf von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verändert hat. Laut RSE verstießen die Änderungen gegen den Grundsatz der fairen und gerechten Behandlung, der im Energiecharta-Vertrags (ECT) verankert ist.

Eveli Lume

Was diesen Fall besonders macht, ist der Umgang des zuständigen Schiedsgerichts mit der ebenfalls im ECT enthaltenen sogenannten ‚Denial of Benefits‘-Klausel. Die Klausel ist ein Instrument, um Missbrauch des Investitionsschutzes durch Briefkastenfirmen oder Scheininvestoren zu verhindern und sicherzustellen, dass nur Investoren mit echter wirtschaftlicher Verbindung zu einem Vertragsstaat die Schutzmechanismen des Abkommens in Anspruch nehmen können. Dank dieser Klausel hat Lettland das Verfahren gewonnen.

Kläger muss Lettland auch die Prozesskosten zahlen

In einem Verfahren am Ständigen Schiedshof in Den Haag (PCA) nach UNCITRAL-Verfahrensregeln entschied das Tribunal nämlich: Investor RSE übt keine echten Geschäftsaktivitäten in der Schweiz aus und gehört letztlich einem russischen Staatsbürger. So konnte sich Lettland auf die Vorbehaltsklausel des Energiecharta-Vertrags berufen.

RSE hatte 23 Millionen Euro gefordert. Das Schiedsgericht sprach Lettland die Prozesskosten zu und bestätigte vollständig die Position des Staates. Entgegen früheren Entscheidungen zu dieser Frage entschied das Tribunal auch, dass die Verweigerung von Vorteilen durch Lettland rückwirkend wirksam war, im Klartext: Vom ersten Tag an waren die RSE-Investitionen nicht durch den Energiecharta-Vertrag geschützt. Der von RSE benannte Schiedsrichter, Richard Happ von Luther, lehnte die rückwirkende Anwendung der Verweigerungsklausel des ECT ab, wurde aber in dem Dreiergremium von seinen Mitschiedsrichtern überstimmt.

Die Vertreter im Überblick:

Florian Dupuy

Vertreter RSE
Wagner Arbitration (Berlin): Dr. Florian Dupuy, Laura Halonen; Associate: Petrit Elshani
Justine Haka (Riga)

Vertreter Lettland
Squire Patton Boggs: Dr. Eveli Lume (Berlin), José Feris (Paris), Rostislav Pekař (Prag); Associates: Mailis Meier-Lutterodt (Prag), Marie-Claire Da Silva Rosa (Paris), Ivan Yurevich (Berlin)
Lettische Staatskanzlei (Riga): Dainis Pudelis (bis Januar 2025), Elza Jugāne, Amanda Mūrniece (bis 2023) und Nērika Lizinska

Schiedsgericht
Erica Stein (USA/Belgien; Vorsitzende), Dr. Richard Happ (Deutschland; von Klägerin RSE benannt), Sabina Sacco (Chile/Italien/El Salvador; von Lettland benannt)

Hintergrund: Es ist nicht das erste Mal, dass Squire Patton Boggs für einen baltischen Staat erfolgreich eine Investorenklage abwehrt: 2019 etwa gewann das Team für Estland ein ICSID-Verfahren gegen einen Wasserversorger. Die in solchen Fällen Squire-typische Zusammenarbeit über die Büros Paris, Berlin und Prag hinweg kam auch diesmal wieder zum Tragen: Die Partner Lume aus Berlin und Pekař aus Prag waren damals auf Seiten des beklagten Staates im Einsatz.

Auch die Klägervertreter sind erfahren in Investitionsschutzverfahren. Die Berliner Boutique Wagner vertritt unter anderem den Gewürzhersteller Hela Schwarz in einem ICSID Verfahren gegen China.

Richard Happ

Interessant sind im Streit zwischen RSE und Lettland die Entwicklungen im Schiedsgericht. Luther-Partner Happ war erst 2022 nachträglich als Schiedsrichter in das seit 2021 laufende Verfahren eingestiegen – die zuvor von RSE benannte Schiedsrichterin Amy Frey, US-Partnerin bei King & Spalding, war abgesetzt worden, weil Lettland sie für befangen hielt: Sie war in früheren Verfahren ausschließlich als Parteivertreterin auf Klägerseite tätig.

Ob das eine Schiedsrichterin befangen macht, ist umstritten. In Investitionsschutzverfahren gibt es viele Schiedsrichter, die als eher kläger- oder eher staatenfreundlich gelten und auch nahezu ausschließlich von der einen oder anderen Gruppe benannt werden. Allein das reicht in der Regel nicht, um jemanden wegen Befangenheit ablehnen zu können. Auch Happ gilt als ein Mann, der ein offenes Ohr für die Perspektive geprellter Investoren hat – allein schon, weil sein bekanntester Fall die Vertretung des schwedischen Vattenfall-Konzerns in einem Verfahren zum deutschen Atomausstieg war.

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