Die nun abgeschlossenen Verfahren gehen zurück auf ein strittiges Vorgehen der Kommission im Rahmen der Kontrolle bereits genehmigter und abgeschlossener EFRE-Projektförderungen. Die Kommission hatte die von ihr geförderten Projekte stichprobenartig auf die rechtmäßige Verwendung der Gelder geprüft. Dabei war sie zu dem Schluss gekommen, dass Unregelmäßigkeiten in allen geförderten Projekten zu finden seien. Im Dezember 2009 beschloss sie, von den Mitgliedstaaten Rückzahlungen einzufordern. So auch von NRW und dem Saarland: Die Länder hatten im Förderzeitraum bis 2000 Geld etwa zum Hochwasserschutz an Rhein und Maas erhalten.
Gegen die Beschlüsse der Kommission sind neben der Bundesrepublik auch andere Mitgliedstaaten vorgegangen. Zwei der Beschlüsse erklärte der EuGH bereits 2015 für nichtig (Az. C-54/13 P, C-549/12 P), weil die Kommission bei der nachträglichen Kürzung der Fördergelder die Frist von sechs Monaten nicht eingehalten habe. Die betroffenen Bundesländer Berlin und Thüringen erhielten Geld in Höhe von rund 100 Millionen Euro zurück.
Das Urteil führte aber nicht dazu, dass in der Folge alle ähnlich gelagerten Fälle automatisch ebenfalls zugunsten der Fördergeldempfänger ausgegangen wären. Deshalb verwies die Bundesrepublik nochmals auf die verfahrensrechtliche Bedeutung der EuGH-Entscheidungen von 2015 – und bekam nun Recht. Erneut darf sie mit Geld in der Höhe von rund 100 Millionen Euro inklusive Zinsen rechnen.
Vertreter Bundesrepublik Deutschland/NRW
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Ulrich Karpenstein
Inhouse (Bundeswirtschaftsministerium, Berlin): Thomas Henze (Leiter), Johannes Möller
Vertreter Bundesrepublik Deutschland/Saarland
Müller-Wrede & Partner (Berlin): Christoph von Donat
Inhouse (Bundeswirtschaftsministerium, Berlin): Thomas Henze (Leiter), Johannes Möller
Europäische Kommission, Juristischer Dienst
Dr. Bernd-Roland Killmann, Bettina Conte, Audrone Steiblytè
Gericht der Europäischen Union, 5. Kammer
Dimitrios Gratsias (Präsident), Ignacio Ulloa Rubio (Vorsitzender Richter), Ingrīda Labucka (Berichterstatterin)
Hintergrund: Redeker-Partner Karpenstein und Müller Wrede-Partner von Donat begleiten den Komplex seit langer Zeit aufseiten der Bundesrepublik. Beide waren bereits in dem EuGH-Verfahren mandatiert, an das ihr Mandat für NRW und das Saarland anknüpft.
Obwohl die Fördergelder den Ländern zustehen, mandatiert der Bund seine externen Vertreter. Der Grund dafür ist, dass vor dem Gericht der Europäischen Union die Länder nicht klagebefugt sind. (Martin Ströder)