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Streit um neue Honorarregeln

Die Axel Springer AG muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Teil überarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Gegen die von Springer zum Jahresanfang eingeführten neuen Honorarregeln für freie Mitarbeier hatte der Deutsche Journalistenverband (DJV) mit Unterstützung von Verdi und Freelens geklagt.

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Der DJV fungierte in dem Fall als Unternehmerverband der freien Journalisten und vertrat somit die wettbewerbsrechtlichen Belange seiner Mitglieder. Das Gericht erklärte nun eine ungenaue Regelung, die die zusätzliche Vergütung mehrfach genutzter Bilder und Beiträge festlegt, in den Springer-AGB für unzulässig.

Somit haben die Journalisten bei Zweit- oder Drittverwertungen Anspruch auf Vergütung. Hinsichtlich der Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte hat sich der DJV jedoch nicht durchsetzen können. So können die Texte von Freien auch in anderen

Aus Sicht von Branchenkennern könnte sich die Frage, ob eine umfassende Verwertung in AGB und nicht wie bislang individuell geregelt werden kann, zu einem grundsätzlichen Verfahren bis vor den BGH ausdehnen.

Vertreter DJV

Preu Bohlig & Partner (Berlin): Prof. Dr. Christian Donle

Vertreter Axel Springer

Hogan & Hartson Raue (Berlin): Prof. Dr. Jan Hegemann – aus dem Markt bekannt

Graf von Westphalen (Köln): Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Prof. Dr. Elmar Schuhmacher

Landgericht Berlin, 16. Zivilkammer

Dr. Peter Scholz (Vorsitzender Richter)

Preu Bohlig und Hogan & Hartson sind für ihre jeweiligen Mandanten schon lange tätig. Besonders Hegemann ist für seine langjährige Springer-Vertretung bekannt. Erstmals dagegen ist Graf von Westphalen für den Medienkonzern tätig geworden, der Kontakt kam über das Berliner Büro zustande.

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