Der DJV fungierte in dem Fall als Unternehmerverband der freien Journalisten und vertrat somit die wettbewerbsrechtlichen Belange seiner Mitglieder. Das Gericht erklärte nun eine ungenaue Regelung, die die zusätzliche Vergütung mehrfach genutzter Bilder und Beiträge festlegt, in den Springer-AGB für unzulässig.
Somit haben die Journalisten bei Zweit- oder Drittverwertungen Anspruch auf Vergütung. Hinsichtlich der Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte hat sich der DJV jedoch nicht durchsetzen können. So können die Texte von Freien auch in anderen
Aus Sicht von Branchenkennern könnte sich die Frage, ob eine umfassende Verwertung in AGB und nicht wie bislang individuell geregelt werden kann, zu einem grundsätzlichen Verfahren bis vor den BGH ausdehnen.
Vertreter DJV
Preu Bohlig & Partner (Berlin): Prof. Dr. Christian Donle
Vertreter Axel Springer
Hogan & Hartson Raue (Berlin): Prof. Dr. Jan Hegemann – aus dem Markt bekannt
Graf von Westphalen (Köln): Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Prof. Dr. Elmar Schuhmacher
Landgericht Berlin, 16. Zivilkammer
Dr. Peter Scholz (Vorsitzender Richter)
Preu Bohlig und Hogan & Hartson sind für ihre jeweiligen Mandanten schon lange tätig. Besonders Hegemann ist für seine langjährige Springer-Vertretung bekannt. Erstmals dagegen ist Graf von Westphalen für den Medienkonzern tätig geworden, der Kontakt kam über das Berliner Büro zustande.